Waldfonds M 5 – Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen – Änderung in der Förderabwicklung

Die Maßnahmengruppe M 5 des Waldfonds kann vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden. Diese Maßnahmen wie Vorlage von Fangbäumen und Hacken von Fichten-Schlagabraum sind im Programm Ländliche Entwicklung förderbar. Informationen und Antragsformulare finden Sie unter nachstehendem Link und erhalten Sie bei den Forstdiensten der Bezirkshauptmannschaften und Bezirksbauernkammern. Die Adaption von Harvesterköpfen zur mechanischen Entrindung von Schadholz für Forstunternehmen ist weiterhin über den Waldfonds förderbar.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: