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Land Oberösterreich

Die Landesregierung - Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung der Landesregierung1 regelt u.a. den Ablauf von Regierungssitzungen und legt die Beschlusserfordernisse fest.

 

Laut Geschäftsordnung müssen folgende Angelegenheiten KOLLEGIAL beschlossen werden (Regierungssitzung):

Alle anderen Angelegenheiten können vom jeweiligen Regierungsmitglied allein (MONOKRATISCH) entschieden werden.

 

Die Landesregierung kann beschließen, eine an sich monokratische Angelegenheit zur Entscheidung an sich zu ziehen und sie damit zur kollegial zu entscheidenden Sache machen.

 

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1   Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Geschäftsordnung der Oö. Landesregierung erlassen wird,  LGBl.Nr. 24/1977 idF LGBl. Nr. 108/2009

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