easy2innovate - OÖ. Kleinprojekteförderung
Wer wird gefördert?
Förderungswerberinnen und Förderungswerber können KMU (Klein- und Mittelunternehmen) mit Sitz in Oberösterreich sein.
Was wird gefördert?
Förderbar sind ausschließlich Kosten, die für das Vorhaben notwendig und im Förderungsantrag angeführt sind. Auf das Vorhaben bezogene Kosten sind alle dem eingereichten Vorhaben zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich während der Projektlaufzeit entstanden sind.
Folgende Kostenkategorien sind förderbar:
- Personalkosten der Förderungswerberin bzw. des Forderungswerbers
- Kosten zum Erwerb von gewerblichen Schutzrechten
- Kosten aus der Beauftragung der Forschungseinrichtung
- Kosten für Material und Bedarfsmittel
Wie wird gefördert?
Die Förderung von Vorhaben im Rahmen dieses Förderungsprogrammes durch das Land Oberösterreich erfolgt in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen nach Maßgabe der im jeweiligen Landesvoranschlag hierfür zur Verfügung stehenden Mittel.
- Förderintensität bezogen auf das Gesamtprojekt:
maximal 50 Prozent der förderbaren Gesamtkosten - Absolute Förderung:
maximal 20.000 Euro für die gesamte Projektlaufzeit eines Projektes - Vorhaben mit Gesamtkosten von weniger als 20.000 Euro oder höher als
60.000 Euro können nicht gefördert werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Förderungswerberin oder der Förderungswerber hat in den letzten drei Kalenderjahren vor dem Jahr der Antragstellung eine der beiden folgenden Förderungsinstrumente nachweislich in Anspruch genommen:
- Innovationsscheck: Der Innovationsscheck wurde bereits eingelöst.
- TIM-Expertenberatung oder TIM-Machbarkeit- und Transferprojekt: Der Förderbetrag wurde bereits ausbezahlt.
Dr Förderungswerberin oder dem Förderungswerber wurde bisher
- noch keine Förderung aus dem gegenständlichen Förderungsprogramm gewährt.
- in den letzten drei Kalenderjahren keine Förderung seitens der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) oder einer ihrer Vorläuferorganisationen gewährt, mit Ausnahme des Innovationsschecks.
Förderbar sind nur Vorhaben in deren Rahmen Forschungseinrichtungen mit der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen beauftragt werden.
Folgende Arten der Forschungseinrichtungen kommen in Frage
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Bei Antragstellung muss ein verbindliches Angebot der Forschungseinrichtung für die Durchführung der geplanten Leistungen inkl. Zeit- und Mengengerüst vorliegen.
Der Kostenanteil des Auftrages an die Forschungseinrichtung beträgt mindestens 15 Prozent der förderbaren Gesamtkosten.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist beim
CATT Innovation Management GmbH
Hafenstraße 47-51
4020 Linz
einzureichen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft

