F&E-Impuls SINGLE – Programmlinien Easy2Research & Easy2Market im Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026

Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von F&E-Vorhaben und die Marktüberleitung von F&E-Ergebnissen.

Wer wird gefördert?

FörderungswerberInnen können kleine und mittlere Unternehmen (laut KMU-Definition der EU) sein.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist

  • die Durchführung von F&E-Vorhaben, die mit einer F&E-Einrichtung realisiert werden (Programmlinie „easy2research“),
  • und die Marktüberleitung von F&E-Ergebnissen, die auf Basis der Programmlinie „easy2research“  im Rahmen des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes unterstützt wurden (Programmlinie „easy2market“).

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (“De-minimis-Beihilfen”) gewährt. Es kann jedoch zur einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details zur Landesförderung sind aus der unten angeführten Richtlinie zu entnehmen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: