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Land Oberösterreich

Allgemeine Fischereiförderung (Besatz, fischereiwissenschaftliche Untersuchungen)

Wer wird gefördert?

 

Fischereireviere und Bewirtschafter/innen

 

 

Was wird gefördert?

 

Eine Hand mit einem flach ins Wasser gehaltenen Behälter aus welchem junge Fische schwimmen (Foto: Landesfischereiverband)

 

Wie wird gefördert?

 

nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus Landesmitteln (Auszahlungsuntergrenze 70 Euro)

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-115 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 98
E-Mail lfw.Post@ooe.gv.at