Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen
Wer wird gefördert?
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe
Was wird gefördert?
Freiwillige Investitionen für
- Maßnahmen zur Vermeidung von luftverunreinigenden Stoffen (z.B.Verfahrensumstellungen);
- Sekundärmaßnahmen zur größtmöglichen Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen.
- Maßnahmen zur Reduktion von Staubemissionen gewerblicher und industrieller Anlagen, insbesondere von PM10;
Wie wird gefördert?
- Förderungen als De-minimis Beihilfe:
Die Förderungshöhe beträgt bis 25 Prozent der Bundesförderung, maximal jedoch sieben Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.
- Förderungen über der De-minimis Grenze:
bis 40 Prozent und allfällige Zuschläge (alle Förderungsstellen kumuliert) der von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH anerkannten umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten jedoch maximal sieben Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.
Hinweis: Das Land Oberösterreich kann nur Förderungen bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gewähren! Sollten mit der gewährten Bundesförderung die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bereits erreicht werden, so können keine zusätzlichen Landesförderungsmittel gewährt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Landesförderungstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen.
- Das Ansuchen muss von der Österreichischen Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.
- Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich, Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Oberösterreich.
- Im übrigen gelten die Förderungsvoraussetzungen des Bundes.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular Land OÖ (vollständig ausgefüllt und firmenmäßig unterfertigt)
- Kopie der Antragszusammenfassung der Bundesförderungsstelle
Die im Rahmen der Antragstellung um Bundesförderung angeführten Formulare sind auch der Landesförderungsstelle (Kopie) vorzulegen:
- Technisches Datenblatt
- Technische Beschreibung
- Angaben zur quantitativen Ermittlung des Umwelteffekts (Messgutachten der alten Anlage durch einen externen Gutachter und nachvollziehbare Angaben zur Emissionssituation vor und nach der beantragten Maßnahmen);
- Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
- Abrechnungsformular Land OÖ
- Genehmigungen, Bescheide - alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Laufzeit: 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2013 und Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten.
Formular:
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Förderungsansuchen für Umwelt-Energieförderungen im Nicht-Wohnbereich (UWD-US/E-19)
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Bonitätsbeurteilung (UWD-US/E-24)
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Umwelt-Energieförderungen (UWD-US/E-25)
Endabrechnung
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Angaben zur "de-minimis"-Förderung (UWD-US/E-26)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12 - Lageplan
4021 Linz

