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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Förderung von Lärmschutzmaßnahmen durch die Oö. Straßenverwaltung


Was wird gefördert?

 

  • Wohnobjekte, die vom Verkehrslärm einer Landesstraße beschallt werden.
  • Wohnobjekte, die dem ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) der Antragstellerin/des Antragstellers dienen.
  • Wohnobjekte, die zumindest an einer Öffnung (Tür oder Fenster) eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte aufweisen.
  • Wohnobjekte, die entweder vor der Errichtung der Landesstraße bestanden haben oder für die die Baubewilligung vor dem 1.1.1996 erteilt wurde.
  • Wohnobjekte, die vor dem 1.1.1996 erworben wurden oder für die ein Mietvertrag vor diesem Stichtag abgeschlossen wurde.

 

Wie wird gefördert?

 

Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenster in Wohn- und Schlafräumen sowie in Wohnküchen. Weiters können bereits eingebaute Lärmschutzfenster und -türen im Nachhinein bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren gefördert werden.

Die Förderhöhe richtet sich nach den derzeitigen Fördersätzen einer Fensterförderung und berechnet sich nach dem Umfang der Lärmschutzfenster und -türen. Schalldämmlüfter werden nur in Schlafräumen mit einem Pauschalbetrag von 420 Euro gefördert.

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Die Anträge sind mittels Formular an die Abteilung Straßenerhaltung und -betrieb zu richten.
Bei persönlicher Vorsprache wir um vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme ersucht.

 

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-122 12
Fax (+43 732) 77 20-21 28 77
E-Mail baue.post@ooe.gv.at