Qualität der Diagnose- und Leistungsdaten aus Krankenanstalten

Die Ziele der Kontrolle und Sicherung der Qualität der Diagnose- und Leistungsdaten aus den Krankenanstalten sind eine gerechte Verteilung von Finanzmittel an Krankenanstalten und eine valide Datenbasis für bedarfsgerechte Planung im Gesundheitswesen.

Seit 1997 die Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) eingeführt wurde, bestimmen Diagnosen und medizinische Leistungen die Höhe eines Teils der finanziellen Mittel, die sogenannte Fondskrankenanstalten für die Behandlung ihrer Patienten erhalten. Neben ihrer Verwendung als Finanzierungsgrundlage können diese Gesundheitsdaten u.a. auch für Planungen im Gesundheitswesen herangezogen werden.

Mediziner im Aufgabenbereich Datenqualität und Leistungsangebotsplanung der Abteilung Gesundheit des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung (Direktion Soziales und Gesundheit) setzen sich gemeinsam mit dem oberösterreichischen Gesundheitsfonds für eine gute Qualität der gemeldeten Diagnose- und Leistungsdaten aus den Krankenanstalten ein. Die Ziele dabei sind, für eine gerechte Verteilung der finanziellen Mittel auf alle Fondskrankenanstalten zu sorgen und eine plausible Grundlage für bedarfsgerechte Planungen im Gesundheitswesen zu schaffen.

Säulen zur Erreichung dieser Ziele

Überprüfung der Datenqualität

Es handelt sich um  stichprobenartige Überprüfungen, ob die, von o.a. Krankenanstalten an den oö. Gesundheitsfonds gemeldeten Diagnosen und medizinischen Leistungen aus der zugehörigen Patientendokumentation (Arztbriefe, Krankengeschichten) ableitbar sind und ob bei der Meldung bestimmte, im LKF-Modell vorgegebene, Regeln eingehalten wurden. Die Überprüfung erfolgt ohne Verwendung personenbezogener Daten. Die Stichproben werden in Zusammenarbeit mit der Statistikabteilung des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung gezogen. Zur Überprüfung der Datenqualität werden verschiedene Methoden mit unterschiedlichen Konsequenzen angewendet.

Sicherung der Datenqualität

Die Datenqualitätssicherung erfolgt durch zeitnahe Rückmeldung der Ergebnisse der Datenqualitätsprüfung an die überprüften Krankenanstalten mit konkreten Verbesserungsvorschlägen, sowie durch zeitnahe und fundierte Auskünfte über Abrechnungsregeln und Abrechnungsvoraussetzungen auf Anfragen.

Zusätzlich leisten die Mitarbeiter des Aufgabenbereichs Beiträge zur Weiterentwicklung des LKF-Systems. Der Schwerpunkt liegt bei der Anpassung des Systems an neue Erfordernisse, die sich durch den medizinischen Fortschritt ergeben.

Neben ihrer Bedeutung für Finanzierung und Planung können diese Daten auch für Beobachtungssysteme in Bezug auf medizinische Qualitätskriterien nutzbar gemacht werden. Konzepte für standardisierte Informationen werden erstellt.

Links zu Fondskrankenanstalten:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: