Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 29.4.2021)
Der Unterausschuss zur Novelle des Hundehaltegesetzes hat nach intensiven und produktiven Beratungen heute seine Arbeit beendet und die Gesetzesnovelle zur Beschlussreife gebracht. Die offenen Punkte zur Versicherung, zu Art und Umfang des Sachkundenachweises und zur Ermächtigung der Gemeinde, spezielle Regelungen für öffentliche Orte zu erlassen, wurden final geklärt. Das Gesetz wird im nächsten Landtag zur Beschlussfassung eingebracht und mit 1. September dieses Jahres in Kraft treten.
Der Fokus des Gesetzes liegt ganz klar auf der Verbesserung der Ausbildung der Hundehalterinnen und Hundehalter, welche den Kurs auch mit Prüfung und vor Hundehaltung abzuschließen haben werden.
Auch punkto Versicherung wurde ein wesentlicher Schritt gesetzt. Zukünftig sind Versicherungsunternehmen verpflichtet es der Gemeinde zu melden, wenn ein Hundehalter seine Prämie nicht eingezahlt hat und somit keine Haftpflichtversicherung mehr für den Hund besteht.
„Was mit einer Diskussion über eine Rasseliste begann und deshalb im Begutachtungsverfahren eine wahre Flut von Einwendungen gebracht hat, ist nun zu einem Gesetzesentwurf geworden, welcher zu einer verbesserten Ausbildung der Halterinnen und Halter, zu einer praktikablen Vollziehung und letztlich vor allem zu mehr Sicherheit führt. Durch den verbesserten und erweiterten Sachkundenachweis wird die eingehende Beschäftigung mit dem Wesen des Hundes vor das bloße Halten desselben gestellt. Eine intensive Beziehung zwischen Hund und Herrl oder Frauerl fördert das Tierwohl und bringt mehr Sicherheit“, zeigt sich LR Klinger erfreut darüber, dass die Arbeit Früchte getragen hat.