Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 14.4.2021)
Im Zusammenhang mit dem Cluster von Infizierten einer Busgruppe aus dem Kosovo fordert jetzt das Land Oberösterreich stärkere Kontrollen der Grenzen. Gleichzeitig sollen solche Beförderungsunternehmen stärker in die Pflicht genommen werden, die bestehenden Regelungen einzuhalten.
„Die Situation ist noch immer sehr herausfordernd und wir müssen uns gemeinsam mit aller Kraft gegen die Ausbreitung des Corona-Virus stemmen. Es nützt aber nichts, wenn wir in unserem Land streng sind und gleichzeitig die Infektionen von außen eingeschleppt werden. Daher brauchen wir konsequente Kontrollen an den Außengrenzen, und die Beförderungsunternehmen müssen die Regelungen strikt einhalten“, sagt Gesundheitsreferentin LH-Stv. Mag.a Christine Haberlander.
Im Rahmen des Contact-Tracings des Landeskrisenstabs wurde man auf positive Corona-Fälle aufmerksam, die von einer Busgruppe aus dem Kosovo ausgingen. Von den 34 mitfahrenden Personen wurden 14 Personen positiv getestet. Bei den Fahrgästen handelt es sich um Familien, die von ihrem Osterurlaub aus dem Kosovo zurückkehrten. Vier weitere positive Fälle wurde bei Kontaktpersonen festgestellt. Aktuell sind vier Familien mit jeweils mehreren Familienmitgliedern im Alter zwischen 9 und 81 Jahren betroffen. Die Reise wurde am 3. April im Kosovo gestartet. Die Einreise nach Österreich erfolgte am 4. April über beim Grenzübergang Litzelsdorf/Burgenland.
Die Fälle sind nicht auf einen Bezirk konzentriert, sondern ergeben im Gesamtbild einen bezirksübergreifenden Cluster. Die insgesamt 18 infizierten Personen (Stand 14.4.) verteilen sich auf die Bezirke Eferding (4), Grieskirchen (3), Ried (7), Linz (3) und Linz-Land (1). 7 Betriebe und 5 Schulen sind davon betroffen. Die infizierten Personen arbeiten in verschiedenen Bereichen – im Einzelhandel (z.B. als Lagermitarbeiter), in der Industrie, in der Reinigung und im Transportgewerbe.
Zahlen seit gestern gleichbleibend
Die Erhebungen des Kontaktpersonenmanagements zu den betroffenen Personen wurden vollständig abgearbeitet und die behördlichen Absonderungen erteilt. Die Anzahl der Infizierten, die diesem Cluster zugeordnet werden können, ist seit gestern stabil.
„Auch in diesem Fall zeigt sich, wie wichtig ein rasches und vollständiges Contact-Tracing und die Mithilfe der jeweils betroffenen Personen ist, um eine weitere Ansteckung zu vermeiden. Seitens des Krisenstabes konnten damit sofort die weiteren nötigen Maßnahmen gesetzt werden“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander.
Zusammenarbeit mit Krisenstäben anderer Bundesländer
Der Landes-Krisenstab ist in einer ständigen, engen Abstimmung mit dem Landes-Polizeikommando, was die Situation bei den oberösterreichischen Grenzübergängen betrifft. Bei Grenzübertritten werden von allen Bundesländern entsprechend der geltenden Verordnungen stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. In diesem Fall wurde der Grenzübergang Litzelsdorf in Burgenland passiert, der nicht rund um die Uhr kontrolliert wird.
Seitens des Landes Oberösterreich wird dahingehend noch einmal dringend auf einen vermehrten Grenzschutz an den südlichen Grenzen hingewiesen und eingefordert. In Bezug auf die Kontrollen der Grenzübergänge ist eine noch engere Abstimmung mit den Landeskrisenstäben Burgenland und Steiermark vereinbart; auch wird der Austausch von relevanten Informationen aus dem Contact-Tracing intensiviert. Verstärkte Kontrollen von Busreisen und Überprüfung der Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen sind vorgesehen und vor allem bei auffälligen Beförderungsunternehmen noch genauer zu kontrollieren. Die Erfahrungen aus dem Sommer 2020 zeigen, dass die Beförderungsunternehmen ihre Reiserouten flexibel handhaben, an den typischen Reiserouten wird man aber vermehrt Präsenz zeigen.
Derzeit geltende Einreisebestimmungen
So ist bei der stichprobenartigen Kontrolle die Bestätigung einer frühestens 72 Stunden zuvor durchgeführten elektronischen Registrierung (oder Ausfüllen einer Verpflichtungserklärung an der Grenze) sowie ein ärztliches Attest oder ein negatives Testergebnis auf Verlangen vorzulegen. Unverzüglich nach der Einreise ist grundsätzlich, sofern kein Ausnahmegrund vorliegt, zusätzlich eine 10-tägige Heimquarantäne einzuhalten (Freitestung ab dem 5. Tag möglich). Bei der Einreise zu beruflichen Zwecken zum Beispiel ist die Einreise mit einem ärztlichen Zeugnis oder negativem Testergebnis möglich.