Bildende Kunst – Werkankäufe

Förderung des künstlerischen Schaffens durch den Ankauf von Werken zeitgenössischer Kunstschaffender.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Oberösterreich-Bezug mittels Hauptwohnsitz in Oberösterreich oder thematischer Bezug zum Land Oberösterreich. Bedingung für einen Ankauf ist zudem, dass der letzte Ankauf durch das Land Oberösterreich mindestens vier Jahre zurück liegen muss.

Abwicklung / Antragstellung

Bewerbungen von Kunstschaffenden für einen Kunstankauf können mittels formlosem Schreiben bis 31.05.2024 erfolgen und ist zu richten an: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Kultur, Promenade 37, 4021 Linz, Mail: k.post@ooe.gv.at.

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • ein künstlerischer Lebenslauf
  • eine Übersicht über aktuelle Werke samt Titel, Entstehungsjahr, Technik und Preis

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: