LH-Stv.in Mag.a Haberlander und LRin Gerstorfer: Weitere Erhöhung des Schutzniveaus in den Alten- und Pflegeheimen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 29.10.2020)

Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens setzt das Land Oberösterreich weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Schutzniveaus in den Alten- und Pflegeheimen. Eine entsprechende Verordnung wird heute kundgemacht und am Freitag, den 30. Oktober 2020, in Kraft treten.

Konkret sieht die Verordnung vor, dass ab 30. Oktober 2020 nur noch eine Person pro Tag und Bewohnerin oder Bewohner zu Besuch kommen darf. Wenn die Besucherinnen und Besucher aus einem gemeinsamen Haushalt kommen, sind jedoch weiterhin zwei Personen erlaubt. Nach wie vor gilt, dass alle Besucherinnen und Besucher in den Einrichtungen während des gesamten Aufenthalts einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Personen, die Verdachtssymptome von COVID-19 haben oder in den vergangenen zehn Tagen vor dem Besuch hatten, ist das Betreten der Alten-und Pflegeheime untersagt. Die Besucherinnen und Besucher sind über diese Umstände aufzuklären und am Eingang einer Gesundheitskontrolle (z.B Messung der Körpertemperatur) und Befragung zu diesen Umständen zu unterziehen. 

Aufrecht bleibt ebenso, dass die Besuche nur im Zimmer der Bewohnerin bzw. des Bewohners, in einem dafür vorgesehenen und entsprechend eingerichteten Bereich (Begegnungszone) oder im Freien stattfinden können. Zusätzlich soll der Heimträger nach Möglichkeit virtuelle Begegnungsräume einsetzen.

Zur besseren Abwicklung und Steuerung der Besuche (Anmeldung, Terminvergabe, Kontaktdatenerhebung) sind tägliche Besuchszeiten vom Heimträger festzulegen. Seitens der Abteilung Soziales wird den Heimträgern empfohlen, diese Besuchszeiten am Nachmittag anzusetzen, um die notwendige Betreuung und Pflege in der besuchsfreien Zeit sicherzustellen.

Den Heimen wird darüber hinaus empfohlen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter FFP2-Masken tragen, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

„Angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens in Oberösterreich ist es unsere Pflicht, die Risikogruppe der älteren Personen besonders zu schützen. Wir wollen neuerliche, absolute Besuchsverbote in den Alten- und Pflegeheimen verhindern, weil wir wissen, welche Belastungen für die Altenheimbewohnerinnen und -bewohner sowie deren Angehörige damit verbunden sind. Mit den nun gesetzten Schritten soll die COVID-19-Ausbreitung in den Alten- und Pflegeheimen eingedämmt werden. Gleichzeitig wird auch der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht, welche in diesen Tagen vor besonders großen Herausforderungen stehen. Ihnen gebührt unser besonderer Dank für die wichtige Arbeit, die sie täglich leisten“, betonen LH-Stellvertreterin Christine Haberlander und Landesrätin Birgit Gerstorfer.