LR Steinkellner: Umfahrung Mattighofen-Munderfing Abschnitt 2: Landesverwaltungsgericht hat straßenrechtliche Bewilligung bestätigt

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 17.7.2020)

Nächster Schritt für den Weiterbau der Umfahrung

 

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat am 15. Juli 2020 den straßenrechtlichen Bewilligungsbescheid für die Umfahrung Mattighofen-Munderfing bestätigt. Sämtliche Einwendungen wurden ab- bzw. zurückgewiesen.

"Ich freue mich über die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich. Damit liegt eine weitere wichtige Voraussetzung zur Umsetzung der dringend notwendigen Umfahrung vor", so Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner.

"Nachdem der 1. Abschnitt (Umfahrung Munderfing) bereits am 28. November 2017 für den Verkehr freigegeben wurde, ist für den 2. Abschnitt (Abschnitt Munderfing – Stallhofen) nun die Grundeinlöse durchzuführen, damit der Wasserrechtsbescheid erlassen werden kann. Dann liegen sämtliche materienrechtlichen Bewilligungen vor und die Umfahrung kann gebaut werden," so Landesrat Mag. Steinkellner über die nächsten Schritte.

 

Ausbaunotwendigkeit und Projektbegründung

 

Im Ortszentrum von Mattighofen ist nicht nur die hohe Verkehrsbelastung ein Problem, auch die zu geringen Fahrbahnbreiten und die Vielzahl der Anbindungen an die B147 führen laufend zu Verkehrsbehinderungen, Staus und Unfällen mit Personenschaden. Ziel der Umfahrung Mattighofen-Munderfing ist nicht nur, direkte Zufahrtsmöglichkeiten zu den Industriestandorten zu schaffen, sondern vor allem, die Ortskerne zu entlasten. "Darüber hinaus ist es mir ein besonderes Anliegen, Unfallhäufungsstellen in diesem Straßenabschnitt zu beseitigen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu erhöhen", hält Landesrat Mag. Steinkellner fest.

 

Entlastung für die Bewohnerinnen und Bewohner

Die Verkehrszählung ergab im Bereich des Stadtplatzes von Mattighofen fast 15.000 Fahrzeuge pro 24 Stunden, davon ca. 11 % Schwerverkehrsanteil. Durch die Errichtung der ca. 8,5 km langen Umfahrung Mattighofen-Munderfing können in Mattighofen ca. 35 % des derzeitigen Verkehrsaufkommens auf die Umfahrung verlagert werden. 

 

Die Trassenführung

Der 2. Teilabschnitt der Umfahrung Mattighofen – Munderfing schließt im Süden an den ersten Abschnitt der Umfahrung von Munderfing, beim Knoten "Munderfing Nord" an und schwenkt zur ÖBB Strecke Steindorf – Braunau/Inn ab. Das Trassenband läuft anschließend parallel zur Bahnstrecke bis auf die Höhe der Ortschaften Weinberg/Stallhofen, wo die Bahntrasse niveaufrei überquert wird. In diesem Bereich entsteht der Anschlussknoten "Mattighofen Süd". Hier ist vorgesehen, eine Querverbindung zur alten B147 Braunauer Straße zu schaffen. Gleichzeitig schließen in diesem Bereich die L1045 Stallhofener Straße und der Stallhofen-Straßenast 1 an. Im weiteren Verlauf schließt unmittelbar nach dem Knoten "Mattighofen Süd" der 3. Teilabschnitt an. Das Trassenband verläuft dann weiter in der Talsohle zwischen dem Schwemmbach und dem Dorfgebiet von Unterharlochen und quert in ihrem Verlauf die L1041 Kindstalstraße, die Mattighofner Straße und trifft im Bereich der Schwemmbachbrücke auf die L503 Oberinnviertler Straße. Die Weiterführung erfolgt anschließend zwischen dem linken Schwemmbachufer und einem bestehenden Wohngebiet. Die Einbindung in den Bestand der B147 Braunauer Straße wird mit einem Kreisverkehr auf Höhe der Firmen Lohberger und Mercedes Gerner gestaltet.

 

Aktueller Stand 3. Abschnitt (Stallhofen - Schalchen)

 

Nachdem die Oö. Landesregierung die UVP-Pflicht für diesen Abschnitt verneint hat und gegen diese Bescheid ebenfalls Rechtsmittel eingebracht wurden, wird derzeit auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gewartet. Anschließend wird das straßenrechtliche Beschwerdeverfahren beendet. Nach Erlangung der Rechtskraft der straßenrechtlichen Bewilligung wird die Grundeinlöse durchgeführt und der Wasserrechtsbescheid erlassen. "Danach können wir auch den letzten Abschnitt der Umfahrung ausschreiben und vergeben", erklärt Landesrat Mag. Steinkellner.

 

"Die finanziellen Mittel für die weiteren Abschnitte (in Höhe von 40 Millionen Euro) der Umfahrung sind reserviert. Sobald alle rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, werden wir schnellstmöglich mit der Umsetzung beginnen", so Landesrat Mag. Steinkellner abschließend.