Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 26.3.2020)
Anerkennung für die anspruchsvolle Leistung unserer Familien zu erbringen, ist als klares Wirkungsziel der Förderung erkennbar.
„Der Wegfall der öffentlichen Betreuung in der Krise zeigt deutlich, wie wichtig die Familien für unsere Gesellschaft sind. Derzeit sind tausende Eltern zuhause, betreuen und unterrichten ihre Kinder und planen den gemeinsamen Alltag in den eigenen vier Wänden. Wer, wen nicht die Familien, sollen die Betreuung der Kinder übernehmen, wenn wir auf uns selbst gestellt sind?“, fragt sich Familienreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner und führt weiter aus: „Der Kinderbetreuungsbonus, der vom Land Oberösterreich an die Familien ausgezahlt wird, die das nicht nur in der Krise tun, sondern auch sonst, stellt sich jetzt in einem völlig neuen Licht dar. Es handelt sich um ein Zeichen der Wertschätzung für die Familien, und die Krise zeigt, dass sich die Familien das auch redlich verdienen.“
Der Kinderbetreuungsbonus wird seit 2009 einkommensunabhängig ausbezahlt, wenn der beitragsfreie Kindergarten nicht in Anspruch genommen wird. Die Förderung wird für Kinder ab dem dritten Lebensjahr gewährt und beträgt 900 € pro Jahr. Der Anspruch erlischt, sobald das Kind erstmals in einen Kindergarten aufgenommen wird. Erwähnt wird in diesem Zusammenhang, dass Eltern diese Förderung nicht gänzlich - also nie bis zum Eintritt des Kindes in das letzte verpflichtende Kindergartenjahr – ausreizen, sondern meist nur für einige Monate. Die durchschnittliche Förderhöhe pro Kind liegt bei etwa 680 Euro.
Der Kinderbetreuungsbonus ist vom Ziel her ein Anerkennungsbetrag, mit dem die selbsterbrachte Betreuungsleistung der Eltern zumindest zum Teil abgegolten wird. Die Wirkungsziele sind darin klar erkennbar. Ein Nutzungsnachweis, ob damit, Radiergummis, Lebensmittel oder eine Tagesmutter finanziert werden, wird eben sowenig verlangt, wie das beispielsweise bei der vom Bund ausbezahlten Familienbeihilfe gefordert wird. Den Familien soll größtmögliche Wahlfreiheit geboten werden.
„Ich freue ich, dass der Landesrechnungshof in seinem aktuellen Bericht feststellt, dass der Kinderbetreuungsbonus einen hohen Bekanntheitsgrad hat, und der niederschwellige Zugang zur Förderung und die effiziente Antragsstellung positive Erwähnung finden. Für weiter technische Verbesserungen, im Sinne unserer Familien sind wir natürlich immer offen. Denn die Kinderbetreuung ist, wie man heute deutlich sieht, ein großer Aufwand, für den die Familien unsere Anerkennung verdienen. Insbesondere, wenn sie dabei die gratis zur Verfügung stehenden öffentlichen Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund werde ich auch in Zukunft an dieser Förderung für unsere Familien festhalten.“, so der Familienreferent abschließend.