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Straftoleranz, Verkehrsüberwachung und Zonenbeschränkungen in Vöcklabruck

Viele haben in den letzten Wochen Anonymverfügungen erhalten, die eine geringere Toleranzgeschwindigkeit aufweisen – Was ist hier los? Hier die Hintergründe ...

Ab Spätherbst 2017 bis Herbst 2018 erfolgte eine reguläre Bundesrechnungshofprüfung des Verkehrsstrafsystems in Österreich. Dabei wurde auch das Verkehrsstrafsystem in Oberösterreich, den Bezirken Linz-Land und Rohrbach, die Landespolizeidirektion und des Magistrates Linz einer vertieften Prüfung unterzogen.


Bei dieser Prüfung kam es auch zu einer Kritik der Straftoleranz auch in Ortsgebieten, zumal bereits in mehreren Studien nachgewiesen wurde, dass die Verletzungsfolgen – vor allem bei Kindern und älteren Menschen auch im Bereich unter 50 km/h mit zunehmender Geschwindigkeit auch entsprechend schwerer wiegen.


Mit dem Pilotprojekt Tempo 140 auf der A 1 Westautobahn ab 1. August 2018 kam es weiters zu einer öffentlichen Debatte über die dort maßgebliche Straftoleranz und großer Kritik, dass diese zu groß sei.


Unter diesem Einfluss hat der Verkehrs-Landesrat mit Erlass vom 23.10.2018 den Erlass vom 10. April 1992 betreffend Straftoleranzen dahin gehend abgeändert, dass bei zulässigen Höchstgeschwindigkeiten bis zu 50 km/h eine Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Berücksichtigung einer Toleranz von 5 km/h anstatt 10 km/h zu erfolgen hat. Die technische Fehlertoleranz von 3 km/h (Laser) bzw. 5 km/h (Radar) ist weiterhin zu berücksichtigen.


So kam es alleine durch diese niedrigere Straftoleranz von 5 km/h bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck im Zeitraum Oktober 2018 bis Februar 2019 zu 17.100 Anzeigen mehr. Das sind über das Jahr hochgerechnet rund 40.000 mehr.


Viele Menschen waren darüber verärgert, dass sie erst 2019 Strafen für Übertretungen erhalten haben, die bereits im Herbst begangen wurden.

Dazu wird mitgeteilt, dass die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Pilot-Behörde in Oberösterreich für ein voll digitalisiertes Verwaltungsstrafsystem ist, das sich seit 1. Oktober 2018 im Echtbetrieb befindet.

Im Zuge des Wechsels vom teilautomatisierten Altsystem auf das neue System VStV (Verwaltungsstrafverfahren) war es aus technischen Gründen erforderlich, die Anzeigen der Gemeinden – wie in unserem Bezirk jene der Stadtpolizei Vöcklabruck) bis Ende Jänner 2019 zurückzuhalten.

Dem entsprechend konnten erst ab Februar 2019 die „rückgestauten“ rund 30.000 Anonymverfügungen für Delikte im Stadtgebiet Vöcklabruck versandt werden.


Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck ist als Verwaltungsstrafbehörde gesetzlich verpflichten mit der Anzeige einer Verwaltungsübertretung tätig zu werden und ein Verwaltungsstrafverfahren durch Versand einer Anonymverfügung einzuleiten.


Die Verordnung von 30er-Zonen, Begegnungszonen oder sonstiger Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Gemeindestraßen obliegt ausschließlich den Gemeinden und entzieht sich aufgrund der bundesverfassungsrechtlichen Gemeindeautonomie vollständig dem Einfluss der Bezirkshauptmannschaft.


Schwierig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Einnahmen der Strafgelder ausschließlich der jeweiligen Gemeinde zukommt, wenn die Übertretung auf deren Gemeindestraßennetz begangen wurde.


Den Verfahrensaufwand und die verwaltungsstrafbehördliche Abarbeitung obliegt aber der Bezirkshauptmannschaft, ohne über zusätzliche Ressourcen verfügen zu können.


Darunter leidet oft die Möglichkeit, für jede und jeden Bürger/in die erforderliche Zeit zu finden, die ein würdiges Gespräch erfordert.


Darunter leiden sowohl Mitarbeiter/innen aber auch Bürger/innen.


Der Rückstau ist nun abgearbeitet. Die Straftoleranz ist geblieben. Es liegt an der Stadtgemeinde, Geschwindigkeitsbeschränkungen unter 50 km/h, 30er- und Begegnungszonen, Wohnstraßen zu evaluieren und allenfalls wieder aufzuheben.


Bei aller Verärgerung über die Strafen ist uns auch wichtig zu betonen, dass wir Behördenmitarbeiter/innen unserer rechtsstaatlichen Aufgabe nachkommen, für Verkehrssicherheit zu sorgen und von Mensch zu Mensch angemessen zu kommunizieren. Das gelingt uns vielleicht manchmal nicht so, wie wir uns das wünschen.


In den letzten Wochen hat uns erschüttert, dass die Mitarbeiterinnen der Bezirkshauptmannschaft für ihre Arbeit immer wieder Verachtung und Herabwürdigung durch Bürger/innen erfahren.


Wir bitten, dass wir alle Tag für Tag aufs Neue bedenken, wer welche Aufgabe und Verantwortung trägt und dass wir alle Menschen unter Menschen sind.


Wir arbeiten täglich an uns, für Sie und unsere Verkehrssicherheit und Verkehrsverträglichkeit für die Wohnbevölkerung.

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