Landeskorrespondenz
Ausnahmebewilligung wird jetzt bis Ende November 2019 verlängert
(Presseaussendung vom 15.11.2018)
"Um den zügigen Abtransport des Schadholzes gewährleisten zu können, wurde eine Ausnahmebewilligung für größere Lastenbeförderung erlassen“, ruft Landesrat für Infrastruktur Mag. Steinkellner die erstmals Anfang September 2017 erlassene Bewilligung in Erinnerung. Das Jahr 2017 bot für den Borkenkäfer besonders günstige Witterung. Die Folge war ein in weiten Teilen Oberösterreichs starker Befall durch die Schädlinge.
Um die weitere Ausbreitung des Schädlings bestmöglich einzudämmen, ergriff Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner die Initiative. Mit einer Ausnahmebewilligung zur Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes von Kraftwagenzügen und Sattelkraftfahrzeugen von 44,0 t bis 50,0 t (Summe Zugfahrzeug + Anhänger) wurde der rasche Abtransport von Schadholz forciert.
Die Bewilligungen waren vorerst bis 28. Februar 2018 befristet. Aufgrund des anhaltenden und starken Anstiegs der Borkenkäferschäden wurde diese Maßnahme ausgedehnt und die Bewilligungen bis 31. August 2018 und zusätzlich bis 30. November 2018 verlängert.
"Um die oberösterreichische Forst- und Holzwirtschaft in dieser prekären Lage weiterhin zu unterstützen, wurden die Bewilligungen nochmals bis 30. November 2019 verlängert", betont Landesrat Mag. Steinkellner abschließend.
Ablauf des Bewilligungsverfahrens:
Die Antragstellung erfolgt über die Sondertransporte Homepage „SOTRA“ unter www.sondertransporte.gv.at. Nach Eingabe aller relevanten Daten wird der Antrag an die Abteilung Verkehr übermittelt und bearbeitet. Sobald der Bescheid zum Download bereit steht, wird der Antragsteller vom System automatisch benachrichtigt. Der Bescheid ist bei der jeweiligen Fahrt mitzuführen und bei Kontrollen vorzuweisen.
Nähere Informationen