Sozialbetrug durch Verein SLI: Interne Revision des Landes hat Arbeit abgeschlossen – Empfehlungen liegen vor

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 23.04.2018)

Anfang Dezember 2017 wurde bekannt, dass die Obfrau des Vereins SLI in einen Förderbetrug verwickelt sein soll. Konkret soll sie Rechnungen gefälscht und überhöhte Beträge an die Sozialabteilung des Landes verrechnet haben. Der Verein SLI wickelte im Auftrag des Landes persönliche Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigungen ab. Dafür hat der Verein finanzielle Mittel vom Land Oberösterreich erhalten. 

Nach dem Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer über die Ermittlungen gegen die Obfrau des Vereins SLI informiert wurde, hat er umgehend Landesamtsdirektor Dr. Erich Watzl als Leiter der internen Revision mit der Prüfung des Vorfalls beauftragt. 

Parallel zu den umfangreichen Prüfungen durch die Interne Revision, liefen bis März 2018 auch die kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Laut den vorliegenden Informationen beträgt die gesamte Schadenssumme rund 2,7 Millionen Euro, wovon das Land Oberösterreich 766.000 Euro direkt betreffen. Beginnend mit März 2018 hat auch die Abteilung Personal mit der disziplinarrechtlichen Prüfung begonnen.

Strukturelles Kontrollversagen in der Abteilung Soziales

Die Arbeit der internen Revision des Landes ist abgeschlossen und der Prüfbericht liegt vor. Die Prüfung hat ergeben, dass von einem strukturellen Kontrollversagen in der Sozialabteilung auszugehen ist. 

Dies ist insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen:

  • unzureichende Belegprüfung und Kontrolle mit Buchhaltungsaufzeichnungen 
  • fehlende Einsicht in Bank- und Kassenunterlagen
  • falsche Rückschlüsse im Fall von doppelt bzw. unrichtig ausgewiesenen Belegen
  • mangelnde Abstimmung innerhalb der Prüfbereiche und verschiedenen Referate 
  • leichtfertiges Vertrauen auf die vom Verein SLI selbst befüllten „Datenfiles“. 

Diese Feststellungen sind für den Landesamtsdirektor Dr. Erich Watzl ein deutlicher Handlungsauftrag: „Die Aufbau- und vor allem die Ablauforganisation in der Sozialabteilung wird geändert, um ein derartiges Kontrollversagen in Zukunft zu verhindern.“

So soll etwa bei Globalförderungen im Sozialbereich ab einer Höhe von 300.000 Euro verpflichtend ein Wirtschaftsprüfer zur Bestätigung des Jahresabschlusses bestellt werden müssen. Außerdem werden klare Kontrollschritte in der Förderabwicklung für die Mitarbeiter/innen der Sozialabteilung definiert. Gegen vier Mitarbeiter/innen der Sozialabteilung werden als Ergebnis der disziplinarrechtlichen Prüfung Ermahnungen ausgesprochen.