Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: „Qualität der 24-Stunden-Betreuung steht im Mittelpunkt“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 23.3.2018)

In Oberösterreich wurden im Jahr 2016 knapp 5.600 Personen durch 24-Stunden-Pflege betreut. Bis 2025 wird sich dieser Anteil auf rund 6.400 Personen weiter erhöhen. „Die 24-Stunden-Betreuung ist ein wichtiges Angebot für Menschen, die trotz hohem Unterstützungsbedarf in den eigenen vier Wänden leben möchten. Der Anteil dieser Betreuungsform steigt seit Jahren an. Um die Qualität der einzelnen Anbieter in Zukunft besser vergleichen zu können, habe ich deshalb die Entwicklung eines Qualitätssiegels in Auftrag gegeben. Den Kundinnen und Kunden soll damit eine bessere Vergleichbarkeit der verschiedenen Anbieter ermöglicht werden“, sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

 

Für die Kundinnen und Kunden ist ein Vergleich der unterschiedlichen Anbieter/innen von 24-Stunden-Betreuungsdiensten oft schwierig. Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer hat daher im Herbst 2017 ein - bis dahin in Österreich einzigartiges - Projekt in Auftrag gegeben: Ein oberösterreichisches 24-Stunden-Pflegeportal wird erstmals ausführliche Informationen zu allen Anbietern umfassen. Zusätzlich bietet das Portal eine transparente Möglichkeit, die Dienstleistungsqualität der Anbieter anhand fachlicher Kriterien zu bewerten. Auf Basis eines von Fachexpert/innen erarbeiteten Kriterienkatalogs werden Anbieter mit hoher Dienstleistungsqualität mit einem Qualitätssiegel ausgezeichnet, um Kund/innen in der Dichte der Angebote eine Orientierung und Entscheidungshilfe zur Seite zu stellen.

 

Finanzierung der 24-Stunden-Pflege

Die 24-Stunden-Betreuung ist seit 2007 bundesweit gesetzlich geregelt. Sie betrifft allgemein die Betreuung von Personen in deren privaten Haushalten, wobei diese sowohl im Rahmen selbstständiger (Gewerbe Personenbetreuung) als auch unselbstständiger Erwerbsarbeit erfolgen kann. Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung erfolgt nach den Richtlinien des Sozialministeriums, die unter anderem für die betreute (gepflegte) Person den Bezug von Pflegegeld zumindest in der Stufe 3 vorsehen. Die Einkommensgrenze (für die betreute Person) beträgt 2.500 Euro monatlich, wobei sich diese Grenze mit jedem unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht. Die selbstständige Form der 24-h-Betreuung wird mit monatlich 550 Euro, die unselbstständige Ausübung mit 1.100 Euro gefördert. Die Finanzierung der Förderung erfolgt entsprechend der bestehenden Art.15a-B-VG-Vereinbarung zwischen dem Bund und Ländern im Verhältnis von 60 zu 40. In Oberösterreich wird die Förderung ausschließlich über das Sozialministeriumsservice abgewickelt.

 

Der Rechnungshof hat heute angesprochen, dass Oberösterreich nicht den vollen Finanzierungsanteil von 40 Prozent leistet. „Hier vertritt das Land Oberösterreich die Rechtsauffassung, dass nur dort eine Finanzierung gerechtfertigt ist, wo auch eine entsprechende Basisqualifikation der Personenbetreuer/innen gegeben ist. In der Zwischenzeit gab es mehrere Gespräche zwischen Land und dem Sozialministerium. Wir sind zuversichtlich, dass die vom Rechnungshof geforderte rechtliche Klärung im Einvernehmen herbeigeführt werden kann“, so Landesrätin Gerstorfer.

 

Umfassende Informationen rund um das Thema Pflege finden Sie unter www.pflegeinfo-ooe.at

 

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