LR Steinkellner: Ausländische Raser sollen zukünftig strenger zur Kasse gebeten werden

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 9.9.2017)

Forderung nach mehr Effizienz

 

Im Zuge der letzten Landesverkehrsreferentenkonferenz am 28. April 2017 in Vorarlberg wurde über die Einhebung von Strafverfügungen bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten durch ausländische Lenkerinnen und Lenker diskutiert. Dabei einigte man sich auf die Weiterverfolgung judikativer Maßnahmen zur Optimierung der Verwaltungsstrafverfahren. "Ich trete besonders für die Erleichterung und Vereinfachungen im Bereich des Verwaltungsstrafverfahrens ein. Abgekürzte Verkehrsstrafverfahren sowie ein höheres Freiheitsmaß bei Restriktionen sorgen für mehr Effizienz", ist Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner überzeugt und fügt hinzu "Bei Nichtbezahlung der Bußgelder würde ein Benutzungsverbot des Fahrzeuges die konsequente Einbringung der Strafbeträge aus dem Ausland deutlich unterstützen".

 

Die Zuständigkeit für eine verbindliche rechtliche Beurteilung liegt beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes. Ebenfalls die Möglichkeit der Verhängung eines Benützungsverbotes des Kraftfahrzeuges bei Nichtbezahlung einer Sicherheitsleistung bzw. einer Strafe ist Angelegenheit des Verfassungsdienstes.

 

CBE (Cross Boarder Enforcement) brachte Effizienzsteigerung

 

Durch die CBE-Richtlinie wurde der Austausch von Zulassungsbesitzerdaten ausländischer Fahrzeuglenker/innen ermöglicht. Mit Wirkung von 6. Juli 2015 wurden diese Richtlinien in Oberösterreich umgesetzt. Unter den CBE-Mitgliedsländern gibt es dadurch einen gegenseitigen Datenverkehr der Halterdaten. Beschränkt ist der Datenaustausch auf Delikte, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Hierzu zählen bspw. Geschwindigkeitsübertretungen, das Ignorieren von Gurt- oder Helmpflicht, das Überfahren von Kreuzungen bei Rot sowie Alkohol oder Drogenmissbrauch am Steuer. Ebenso das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung wird grenzüberschreitend geahndet. Zwischenzeitig ist die Zahl der CBE-Länder auf nunmehr 18 angewachsen. Zu den Mitgliedsstaaten zählen: Abbildung 1: Liste der CBE-Mitgliedsländer

 

Bei jenen Ländern wird neben der bisherigen Anonymverfügung der gesetzlich vorgeschriebene INFO-Letter in der jeweiligen Sprache, der somit auch eine Lenkererhebung beinhaltet, an den Halter/die Halterin des Fahrzeuges übermittelt.

 

Das CBE-System brachte eine deutliche administrative Erleichterung bei der Einziehung der Strafbeträge. Von zuvor rund 20 % Einzahlungsquote konnte eine Steigerung auf aktuell rund 45 % erzielt werden. Neben hohen Einzahlungsquoten bspw. aus Deutschland, Slowenien oder Ungarn lässt hauptsächlich in osteuropäischen Ländern wie bspw. Bulgarien, Rumänien oder Lettland die Zahlungsmoral zu wünschen übrig. Aufgrund teilweise lückenhafter Halterdaten und technischer Umsetzungen bestehen noch Optimierungschancen des Systems. "Die Einführung der CBE-Richtlinien brachte bereits höhere Einzahlungsquoten aus dem Ausland mit sich. Allerdings besteht noch großes Potential, um weitere Effizienzsteigerungen zu erzielen", unterstreicht Landesrat Steinkellner abschließend.