Landesschulrat Oberösterreich: Informationspflicht bei Gründung einer Privatschule

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 24.5.2017)

Spekulationen über die mögliche Absicht einer Schulgründung durch einen islamischen Verein in Linz werden derzeit öffentlich und medial diskutiert. Dazu hält der Amtsf. Präsident des LSR OÖ Fritz Enzenhofer fest, dass an die Behörde bislang kein diesbezügliches Vorhaben herangetragen wurde.

Die Gründung einer Privatschule ist nach den geltenden Gesetzen der Schulbehörde mitzuteilen. Die Schulbehörde hat die Bewilligung zu verwehren, wenn die geltenden Bedingungen nicht eingehalten werden.

„Derzeit gibt es aber keine Grundlage dafür, dass sich der LSR mit einer möglichen Schulgründung beschäftigt, da eine derartige Absicht bisher nicht bekundet wurde“, sagt dazu Enzenhofer. „Wir wissen nicht mehr, als derzeit in der Öffentlichkeit diskutiert wird und uns konnte auch noch niemand konkrete Informationen geben, von wem, wer und was unterrichtet werden soll“, ergänzt der Präsident. Damit ist auch offen, ob eine Zuständigkeit der Schulbehörde gegeben ist.

Sollte Bürgermeister Luger Genaueres wissen, lädt ihn Präsident Enzenhofer gern zu einem Informationsaustausch ein.

 

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