LR Anschober: Achtung bei Billig-Spielzeug im Osternest: Schwerpunktaktion zeigt Mängel bei Spielzeugscootern und –Buggys auf, aber Kontrolle wirkt!

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 13.4.2017)

Im Zuge einer bundesweiten Schwerpunktaktion wurde die Sicherheit von Spielzeugscootern und Spielzeugbuggys getestet – 28% davon wurden aus diversen Gründen beanstandet. In Oberösterreich wurden von acht Proben zwei beanstandet. Schon seit mehreren Jahren stehen diese beiden Spielzeugkategorien wg. bisheriger schlechter Kontrollergebnisse und zahlreicher RAPEX-Meldungen (Schnellwarnsystem der EU für Verbraucher/innenschutz) unter Beobachtung.

 

LR Rudi Anschober: „Die Kontrollen wirken – wir können bei dieser Schwerpunktaktion sinkende Beanstandungsquoten feststellen, gerade im Bereich der Sicherheitsmängel. Wurden bei Scootern aktuell 33% beanstandet, waren es 2012 noch 64%, 2014 dann 44%; bei Buggys waren aktuell 27% aus diversen Gründen nicht in Ordnung, 2012 noch alle 100%. Trotz des positiven Trends, bleibt die hohe Beanstandungsquote aber gerade für die Zielgruppe Kinder nicht akzeptabel. Tipp für alle Konsument/innen: Die Sicherheitsmängel bei Scootern betrafen ausschließlich Billigspielzeug, daher am besten auf namhafte Hersteller bzw. Handelsketten achten! Mit dem Augenmerk Billigspielzeug wird die Schwerpunktaktion im Jahr 2018 bundesweit wiederholt.“

 

Die Ergebnisse im Detail:

In der Kategorie der Spielzeugscooter wurden 33% der Proben beanstandet. Neben Kennzeichnungsmängeln (z.B. fehlende Warnhinweise) wurden 20,8% der Proben auf Grund technischer Mängel, also Sicherheitsmängel, die z.B. Hämatome, Schnittverletzungen oder gar Brüche zur Folge haben können, beanstandet. Drei Proben enthielten weiters Phtahalate (DEHP), die schon seit 2006 für die Verwendung in Spielzeug verboten sind. Ein Scooter wurde aufgrund eines Produktionsfehlers als für den Gebrauch ungeeignet eingeordnet.

 

In der Kategorie der Spielzeugbuggys wurden alle 27,3% auf Grund von Kennzeichnungsmängeln (v.a. fehlende Warnhinweise bzw. Aufbauanleitungen) beanstandet, sicherheitstechnische Mängel wurden hier nicht festgestellt.