LH Pühringer: Nur Oberösterreich und Vorarlberg haben keinen Zuschlag zur ORF-Gebühr

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 6.1.2017)

Anlässlich der Diskussion über die Erhöhung der ORF-Gebühren ist erneut zutage getreten, dass in Österreich auch ab kommenden Mai, wo die Gebührenerhöhung in Kraft tritt die, Bürger/innen sehr unterschiedlich zur Kasse gebeten werden. Die Bandbreite reicht von € 20,93 in Oberösterreich und Vorarlberg bis zu € 26,73 Euro pro Haushalt und Monat in den Bundesländern Steiermark, Niederösterreich, Wien und Kärnten. Darauf weist heute Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer hin.

 

Die Unterschiedlichkeit geht ausschließlich auf die Landeszuschläge und ihre Gestaltung zurück. Unter dem Titel Kulturförderung oder Landesmusikschulförderung heben sieben von neun Bundesländern einen Zuschlag für Rundfunkabgabe ein. Lediglich Oberösterreich und Vorarlberg verzichten seit Jahrzehnten darauf.

 

Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol und Wien erheben ihre Abgaben in Form von Prozentsätzen auf die Bemessungsgrundlage. Kärnten und Salzburg verlangen monatlich fixe absolute Beträge. Dadurch ergibt sich auch eine unterschiedliche Bandbreite – während Burgenland € 2,80 pro Monat und Haushalt aufschlägt, beträgt der Beitrag in Ländern mit der höchsten Rundfunkabgabe € 5,80.

 

In Oberösterreich gibt es laut Statistik Austria 587.587 Radiobewilligungen und 560.312 Fernsehbewilligungen (per 2014). Geht man davon aus, dass ein Sechstel der oö. Radio- und Fernsehbesitzer gebührenbefreit sind – das entspricht dem österreichischen Durchschnittswert – wird man von ca. 509.000 Fernsehbewilligungen (inkl. Radio) und darüber hinaus ca. 27.000 reine Radiobewilligungen ausgehen können, die mit einer Zusatzgebühr belegt werden könnten, so Pühringer.

 

Das bedeutet, dass das Land Oberösterreich durch den Verzicht auf eine Zuschlagsgebühr zwischen € 18 Mio. (bemessen nach dem Zuschlag im Burgenland) bis € 35 Mio. Euro (bemessen an der Steiermark) jährlich verzichtet. Nimmt man einen Durchschnittswert und rechnet man den Einnahmenverzicht auf eine Legislaturperiode des Landtages, sind dies immerhin rund € 155 Mio., die das Land Oberösterreich von seinen Bürgerinnen und Bürgern freiwillig nicht kassiert hat, im Gegensatz zu den Bewohner/innen aller anderen Bundesländer, mit Ausnahme von Vorarlberg, betont der Landeshauptmann.

 

Daraus resultiert auch, dass Oberösterreich jenes Land ist, das die geringsten eigenen „Landessteuern“ (Abgaben, Gebühren, etc.) einhebt, ein nicht unwesentlicher Aspekt für die Finanzierung des Landes, zumindest über mittelfristige Zeiträume betrachtet.