Digitalisierung in öffentlichen allgemein bildenden oö. Pflichtschulen

Gefördert werden Gemeinden als Erhalter von allgemein bildenden oö. Pflichtschulen für Digitalisierungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Oö. Gemeinden als Erhalter von öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen mit Ausnahme der Statutarstädte.

Was wird gefördert?

Stufe 1:

Wenn die bestehende Connect 2030 Förderung des Bundes nicht in Anspruch genommen werden kann, werden die einmaligen Kosten für die Errichtung und Herstellung von Breitband-Glasfaser-Internet-Anschlüssen gefördert.

 

Stufe 2:

Gefördert wird die Inhouse-Verteilung (kabelgebundene Netzwerkverteilung; W-LAN-Verteilung) für jene Schulstandorte, die Stufe 1 erfüllen.

 

Stufe 3: 

Für jene Schulstandorte, die Stufe 1 und 2 erfüllen, können auch Geräte für die Nutzung dieser Infrastruktur gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden pro Gemeinde zwei Drittel der Gesamtkosten, jedoch

  • für Gemeinden mit bis zu 2 Schulstandorten maximal 16.000 Euro.
  • für Gemeinden mit 3 bis zu 5 Schulstandorten maximal 20.400 Euro.
  • für Gemeinden mit mehr als 5 Schulstandorten maximal 24.800 Euro.

Die maximalen Förderbeträge umfassen alle Ausbaustufen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Pro Ausbaustufe sind gesonderte Anträge zu stellen, die fristgerecht bis 31.12.2024 eingereicht werden müssen.

Breitband Glasfaser-Internet-Anschluss:

  • Glasfaser 1 GBit/s symmetrisch
  • Mindestbandbreite 30 Mbit/sek
  • 100 Mbit/sek hochrüstbar ohne Änderung auf Endkundenseite
  • Übergabeschnittstelle 100 Mbit/sek Ethernet
  • Businessprodukt mit statischer IP-Adresse


Inhouse-Verteilung (kabelgebundene Netzwerkverteilung; W-LAN-Verteilung):

  • Strukturierte Verkabelung unter Einhaltung der Norm EN-50173-1 (2003) mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 1 Gbps (CAT6a oder CAT7 - Kupfer) bzw. 10 Gbps (OM4 oder OS2 - Glasfaser)
  • W-LAN-Abdeckung auf Basis einer W-LAN-Ausleuchtung (inkl. Signal-Rausch-Abstand) in allen Klassen- und Verwaltungsräumen des jeweiligen Schulstandortes

Abwicklung / Antragstellung

Die Anträge sind mittels Formular an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, zu richten.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: