Bewusstseinsbildende klimarelevante Maßnahmen und Aktionen in Oberösterreich

Mit dieser Förderaktion werden oö. Klimabündnisgemeinden beim Umsetzen von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit im Klimaschutz und bei Klimawandel­anpassung unterstützt.

Wer wird gefördert?

  • Oberösterreichische Klimabündnisgemeinden
  • Gemeindeorganisationen, welche im Auftrag von oö. Klimabündnisgemeinden tätig sind.
  • Nicht gewinnorientierte Vereine, Organisationen sowie Schulen, die in Kooperation mit einer oö. Klimabündnisgemeinde bzw.  gemeinden, bestätigt durch eine schriftliche Zustimmung, Klimaschutzmaßnahmen umsetzen.

Was wird gefördert?

Bewusstseinsbildende Klimaschutzmaßnahmen mit Bezug zu folgenden Themen:

  • effiziente Nutzung von Energie
  • Energiesparen
  • Einsatz von erneuerbaren Energieträgern
  • klimafreundliche Mobilität
  • nachhaltiges Sanieren und Bauen
  • nachhaltiger Konsum (unter anderem Regionalität, Saisonalität)
  • Ressourcenschonung und Abfallvermeidung
  • globale Verantwortung und Klimagerechtigkeit (z.B. Fairtrade)
  • Klimawandel-Anpassung

Welche Aktivitäten aus den oben genannten Themenbereichen können gefördert werden?

  • Veranstaltungen wie Vorträge, Filme, moderierte Filmvorführungen, Theater und Kabaretts, Dialogforen, Exkursionen, Workshops, Ausstellungen
    • Rahmenprogramm ist nur förderfähig, wenn ein Klimabezug gegeben ist.
    • Sachpreise und Gutscheine, z.B. für Gewinnspiele bei Veranstaltungen müssen gewissen ökologischen Kriterien entsprechen, damit die Kosten zur Förderung anerkannt werden können.
    • Für Veranstaltungen mit beantragten Kosten ab 1.000 Euro ist eine Bestätigung vom Klimabündnis Oberösterreich erforderlich, dass die Green-Event-Kriterien ausreichend eingehalten werden. Dieser Punkt ist im Online-Antrag enthalten.
  • Zur Abklärung der Förderfähigkeit von Rahmenprogramm und Sachpreisen/Gutscheinen sowie für die Green-Event-Bestätigung wird empfohlen, bereits vor Einreichung des Förderantrages das Klimabündnis Oberösterreich zu kontaktieren: Tel.: (0732)772652; E-Mail: oberoesterreich@klimabuendnis.at
  • Spezielle Schulungen und Ausbildungen für Personen, die für die Gemeinde Klimaschutzarbeit betreiben. (Der Ausbildungsinhalt muss mit dem Klimaschutzbeauftragen des Landes OÖ abgestimmt sein und auf die Landesförderung ist in geeigneter Form, wie z.B. dem oö. Landeslogo, hinzuweisen.)
  • Materialien wie Folder, Programme, Internetauftritte, Schautafeln (Wartungsarbeiten für Websites, Facebook oder ähnliche Internetauftritte dürfen maximal 20 Prozent eines größeren Gesamtpakets betragen)
  • Mehrweg-Tragetaschen als Maßnahme gegen Plastik-Tragetaschen sind nur förderfähig, wenn die Maßnahme in ein Paket von umfassenderen Klimaschutz-Aktionen eingebettet ist und wenn die Aktion mit dem jeweils zuständigen Bezirksabfallverband abgestimmt ist. Das Landeslogo muss auf den Mehrwegtaschen verwendet werden.
  • Tools (wie z.B. Spezial Software im Bereich Klimaschutz)
  • Aktionen sowie hierfür erforderliche Vorleistungen (z.B. Anmietung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zum Probefahren für die Bevölkerung, Ankauf von Schnuppertickets etc.)
  • NICHT förderfähig sind Eigenleistungen, Gebühren (einschließlich Portokosten) und Verpflegung.
  • Projektrelevante Einnahmen und Förderungen von anderen Stellen verringern die Förderungsberechnungsbasis.

Info zur Schnupperticket-Aktion: 

Gefördert werden einmalig sechs übertragbare Monatstickets des öffentlichen Verkehrs pro Gemeinde zu regionalen Zentren oder in die Landeshauptstadt (ein Ticket für sechs Monate oder zwei Tickets parallel für drei Monate etc.). Der Stadtverkehr (z.B. Linz-Linien) kann enthalten sein. Möglich ist eine weitere Förderung für zusätzliche Strecken (zusätzliche Haltestelle in der Gemeinde oder zusätzlicher Zielort), wenn die Testphase der ersten Strecke erfolgreich abgeschlossen wurde. Weiters werden Maßnahmen zur Bewerbung der Schnupperticket-Aktion gefördert (z.B. Druck von Informationsmaterial). Eine Fortsetzung der Schnupperticket-Aktion über drei Jahre wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen von klimaaktiv mobil gefördert.

Wie wird gefördert?

  1. Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel ist pro FörderungswerberIn und förderbarem Vorhaben gemäß Aufzählung, eine finanzielle Unterstützung in der Höhe bis 50 Prozent bzw. bis 65 Prozent bei gemeindeübergreifenden Aktionen der anrechenbaren Bruttokosten, maximal 2.000 Euro pro Einzelaktivität bzw. bei gemeindeübergreifenden Aktionen pro teilnehmende Gemeinde und Einzelaktivität, möglich. Einnahmen sowie Förderungen anderer Stellen (insbesondere Bundesförderungen) verringern die Basis für die Förderung in diesem Programm. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn das Vorhaben von einer anderen Landesstelle gefördert wird; ausgenommen hiervon sind Förderaktionen, welche landesintern abgestimmt sind.
  2. Die gesamten Kosten der beantragten sowie der abgerechneten Maßnahmen/Aktivitäten müssen pro Förderantrag mindestens 350 Euro betragen.

Hinweis: Sind AntragstellerInnen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zum Vorsteuerabzug berechtigt, sind die anrechenbaren Kosten ohne Umsatzsteuer zu bemessen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Neben den in der Förderungserklärung angeführten Voraussetzungen gelten folgende zusätzliche Bedingungen:

  • Das Ansuchen auf Landesförderung muss vor Beginn der Aktivitäten oder Maßnahme erfolgen.
  • Das Landeslogo ist in ausreichender Größe zu platzieren.
  • Die Inhalte der Aktivitäten und Maßnahmen sind an den oö. Klimabündniszielen zu orientieren.
  • Die AntragstellerInnen verpflichten sich, die mit einer Förderung des Landes Oberösterreich erzielten Projektergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  • Die jeweilige Zielgruppe in der Gemeinde wird stark eingebunden.
  • Die Gemeinde macht im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Klimaschutz auch in ihren gemeindeeigenen Medien immer wieder zum Thema.
  • Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF und Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.
  • Die Maßnahme muss innerhalb von zwölf Monaten ab Förderungszusicherung umgesetzt und abgerechnet werden.


Erforderliche Unterlagen

VOR Umsetzung der Maßnahme:

  • Online-Antrag Land samt Beilagen:
    • Projektbeschreibung
    • Finanzierungsplan
    • Förderzusagen

NACH Umsetzung der Maßnahme:

  • Endabrechnungsblatt mit Auflistung der tatsächlichen Ausgaben
  • Projektbericht inklusive etwaiger Belegexemplare (z.B. Folder, Fotos)

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.

Die Abrechnungsunterlagen sind elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.

Abwicklung / Antragstellung

  • Der Antrag mit den notwendigen Beurteilungsunterlagen für die Landesförderung ist VOR Durchführung des Vorhabens per Online-Formular  beim Amt der Oö. Landesregierung einzureichen.
  • Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und Bewertung durch die Abteilung Umweltschutz (Klimaschutzteam in Zusammenarbeit mit dem Förderreferat), treffen die zuständigen Organe des Landes die Entscheidung über Genehmigung oder Ablehnung des Ansuchens.
  • Im Falle einer Genehmigung erhält der/die AntragstellerIn die Mitteilung über die Höhe der vorgesehenen Förderung und allenfalls damit verbundene Bedingungen und Auflagen. Nach Umsetzung der Maßnahme wird nach Prüfung der vollständigen Endabrechnungsunterlagen durch die Abteilung Umweltschutz (Klimaschutzteam in Zusammenarbeit mit der Förderungsgruppe) auf Basis der tatsächlichen Kosten der endgültige Förderungsbetrag an den bzw. die FörderungswerberIn ausbezahlt.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
  • Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
  • Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF

Laufzeit

1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2025 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

Formulare

  • Klimaschutzmaßnahmen (UWD-US/E-37)

    Endabrechnung

    Herunterladen 342,64 KB).

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: