Page 6 - Unser Oberösterreich
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COVERSTORY                                                                              Foto / Gettyimages


                                                               Echte Wertschätzung
                                                               für die Pflege



                                                               Kaum eine zweite Branche war in den vergangenen
                                                               Jahren so gefordert wie der Gesundheits- und
                                                               Sozialbereich. Die über 20.000 dort berufstätigen
                                                               Pflege- und Betreuungskräfte kämpften nicht nur
                                                               entschlossen gegen die Coronakrise, sie kümmern
                                                               sich bis heute tagtäglich um die Menschen des
                                                               Landes. Für ihre Verdienste dürfen sie sich nun
            Gemeinsam gegen                                    auf einen wohlverdienten Gehaltsbonus in der
                                                               Höhe von 2.000 Euro brutto freuen.

               die steigenden                                  Was?

                Energiepreise                                  EUR 2.000 Euro brutto Gehaltsbonus für Vollzeit-
                                                               beschäftigte; für Teilzeitbeschäftigte wird der
                                                               Betrag aliquot ausbezahlt.
         Bereits mehr als 15.000 Haushalte profitierten in
         der vergangenen Heizperiode vom dem erhöhten
       Heizkostenzuschuss des Landes. Nun rüstet das Land      Wer?
           nach und erhöht den Zuschuss auf 200 Euro
          je Haushalt sowie die Einkommensgrenze auf           • Angehörige des gehobenen Dienstes
                   1.200 Euro netto deutlich.                   der Gesundheits- und Krankenpflege
                                                               • Angehörige der Pflegefachassistenz oder der
          ür die Unterstützungsmaßnahme werden vier Mil-        Pflegeassistenz nach dem Gesundheits- und
       Flionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, um       Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997
       Hilfe zu schaffen, die bei den besonders berücksich-    •   Diplom-Sozialbetreuer/innen,
       tigenswerten Zielgruppen ankommt. „Oberösterreich
       leistet mit dem erhöhten Heizkostenzuschuss einen          Fach-Sozialbetreuer/innen sowie Heimhelfer/innen
       aktiven Beitrag gegen die steigenden Energiepreise und
       hilft in dieser Heizperiode betroffenen Familien kräf-  Wann?
       tig“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-
       Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer. Konkret weitet      Die Auszahlung für 2022 erfolgt im Regelfall mit
       die Landesregierung das umfassende Unterstützungs-      der Gehaltszahlung im Dezember, vorausgesetzt
       paket des Bundes auf besonders von der Teuerung be-     man war per 1.11.2022 an einer der folgenden
                                                               Einrichtungen angestellt:
       troffene Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher
       aus. Insgesamt unterstützt das Land in dieser Heizpe-   • Krankenanstalten und Kureinrichtungen
       riode mit 400 Euro im Bereich der Energiekosten.
                                                               • teilstationären und stationären
                                                                Einrichtungen der Langzeitpflege
          Der neue Heizkostenzuschuss                          • mobilen Betreuungs- und Pflegediensten
          2022/2023                                             der Langzeitpflege
          • #1 Erhöhung von 175 Euro                           • mobilen, teilstationären und stationären
           auf 200 Euro je Haushalt                             Einrichtungen der Behinderten-
                                                                arbeit
          • #2 Beantragung ab Jänner am
           Hauptwohnsitz-Gemeindeamt bis 28. April 2023
                                                                                                Schon
          • #3 Erhöhung der Einkommensgrenze (netto) und                                       gewusst?
           Ausweitung des Bezieherkreises (Alleinstehende          Personen, die sich zum
           von 950 Euro auf 1.200 Euro, Ehepaar/Lebens-            Zeitpunkt der Auszahlung
           gemeinschaft von 1.500 Euro auf 1.800 Euro,             in Karenz, Bildungskarenz,
           für jedes minderjährige Kind von 380 Euro auf           oder ähnliches befinden, haben ebenfalls
           390 Euro, für die erste weitere erwachsene Person       Anspruch, sofern sie im Jahr 2022
           im Haushalt von 520 Euro auf 535 Euro, für jede         mindestens ein Monat im Aktivbezug waren.
           weitere erwachsene Person im Haushalt von
           350 Euro auf 360 Euro)



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