Page 6 - Unser Oberösterreich
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Echte Wertschätzung
für die Pflege
Kaum eine zweite Branche war in den vergangenen
Jahren so gefordert wie der Gesundheits- und
Sozialbereich. Die über 20.000 dort berufstätigen
Pflege- und Betreuungskräfte kämpften nicht nur
entschlossen gegen die Coronakrise, sie kümmern
sich bis heute tagtäglich um die Menschen des
Landes. Für ihre Verdienste dürfen sie sich nun
Gemeinsam gegen auf einen wohlverdienten Gehaltsbonus in der
Höhe von 2.000 Euro brutto freuen.
die steigenden Was?
Energiepreise EUR 2.000 Euro brutto Gehaltsbonus für Vollzeit-
beschäftigte; für Teilzeitbeschäftigte wird der
Betrag aliquot ausbezahlt.
Bereits mehr als 15.000 Haushalte profitierten in
der vergangenen Heizperiode vom dem erhöhten
Heizkostenzuschuss des Landes. Nun rüstet das Land Wer?
nach und erhöht den Zuschuss auf 200 Euro
je Haushalt sowie die Einkommensgrenze auf • Angehörige des gehobenen Dienstes
1.200 Euro netto deutlich. der Gesundheits- und Krankenpflege
• Angehörige der Pflegefachassistenz oder der
ür die Unterstützungsmaßnahme werden vier Mil- Pflegeassistenz nach dem Gesundheits- und
Flionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, um Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997
Hilfe zu schaffen, die bei den besonders berücksich- • Diplom-Sozialbetreuer/innen,
tigenswerten Zielgruppen ankommt. „Oberösterreich
leistet mit dem erhöhten Heizkostenzuschuss einen Fach-Sozialbetreuer/innen sowie Heimhelfer/innen
aktiven Beitrag gegen die steigenden Energiepreise und
hilft in dieser Heizperiode betroffenen Familien kräf- Wann?
tig“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-
Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer. Konkret weitet Die Auszahlung für 2022 erfolgt im Regelfall mit
die Landesregierung das umfassende Unterstützungs- der Gehaltszahlung im Dezember, vorausgesetzt
paket des Bundes auf besonders von der Teuerung be- man war per 1.11.2022 an einer der folgenden
Einrichtungen angestellt:
troffene Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher
aus. Insgesamt unterstützt das Land in dieser Heizpe- • Krankenanstalten und Kureinrichtungen
riode mit 400 Euro im Bereich der Energiekosten.
• teilstationären und stationären
Einrichtungen der Langzeitpflege
Der neue Heizkostenzuschuss • mobilen Betreuungs- und Pflegediensten
2022/2023 der Langzeitpflege
• #1 Erhöhung von 175 Euro • mobilen, teilstationären und stationären
auf 200 Euro je Haushalt Einrichtungen der Behinderten-
arbeit
• #2 Beantragung ab Jänner am
Hauptwohnsitz-Gemeindeamt bis 28. April 2023
Schon
• #3 Erhöhung der Einkommensgrenze (netto) und gewusst?
Ausweitung des Bezieherkreises (Alleinstehende Personen, die sich zum
von 950 Euro auf 1.200 Euro, Ehepaar/Lebens- Zeitpunkt der Auszahlung
gemeinschaft von 1.500 Euro auf 1.800 Euro, in Karenz, Bildungskarenz,
für jedes minderjährige Kind von 380 Euro auf oder ähnliches befinden, haben ebenfalls
390 Euro, für die erste weitere erwachsene Person Anspruch, sofern sie im Jahr 2022
im Haushalt von 520 Euro auf 535 Euro, für jede mindestens ein Monat im Aktivbezug waren.
weitere erwachsene Person im Haushalt von
350 Euro auf 360 Euro)
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