Dezember 2025Im Dezember 2025 kam es in unserem Überwachungsgebiet zu keiner Überschreitung von Grenzwerten des Immissionsschutzgesetz – Luft und auch zu keiner Überschreitung der Informationsschwelle des Ozongesetzes. Die Feuerwerke zum Jahreswechsel zeigten nur einen geringen Ausschlag auf den Feinstaubmessgeräten.
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