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Gesetzgebungsnewsletter für Oberösterreich
LGBl. Nr. 38 bis 40/2025

05/2025

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit 1. Jänner 2015 wird das Landesgesetzblatt für Oberösterreich rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht.
- Rechtsverbindlich ist ausschließlich das elektronisch signierte PDF-Dokument.
- Bei Landesgesetzen und Vereinbarungen können Sie auch die Erläuterungen abrufen.

Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rechtsvorschriften des Landes Oberösterreich:

LGBl. Nr. 38/2025

Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990, das Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992, das Statut für die Stadt Steyr 1992 und das Statut für die Stadt Wels 1992 geändert werden (Oö. Gemeinde-Kundmachungsreformgesetz)

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LGBl. Nr. 39/2025

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Durchführungsvorschriften zum Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 über die Zurverfügungstellung von Jobrädern durch Gemeinden und Gemeindeverbände erlassen werden (Oö. Gemeinde-Jobrad-Verordnung)

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LGBl. Nr. 40/2025

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Marktgemeinde Andorf und der Gemeinden Mayrhof und Sigharting über die Bildung eines Gemeindeverbands („Regio³ Wirtschaftshof Andorf-Mayrhof-Sigharting“) genehmigt wird

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Begutachtungsentwurf zur Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz-Novelle 2025

Begutachtungsentwurf zum Landesgesetz, mit dem das Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 2015 geändert wird (Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz-Novelle 2025) - Begutachtungsfrist: 5. Juni 2025

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Dieser Newsletter wird herausgegeben von

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst
4021 Linz, Landhausplatz 1