Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz 2005

Der Oö. Landtag hat am 10. November 2005 mit dem Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz eine allgemeine Rechtsgrundlage für künftige dauernde oder befristete Zuweisungen von Landesbediensteten an Dritte (ausgegliederte Unternehmungen) beschlossen.

 

Weiterführende Informationen

Eine moderne Verwaltungsführung bringt es mit sich, dass vereinzelte Aufgaben, die bisher von staatlichen Einrichtungen besorgt wurden, von ausgegliederten Unternehmen ausgeführt werden. Mit solchen Ausgliederungen untrennbar verbunden ist die Notwendigkeit einer Regelung betreffend jene Landesbediensteten, welche nunmehr für das ausgegliederte Unternehmen tätig werden sollen. Für eine solche Überlassung eigener Dienstnehmer an Dritte ("Zuweisung") sieht das oberösterreichische Dienstrecht kein generelles Instrument vor.

 

Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, eine allgemeine Rechtsgrundlage für künftige Zuweisungen von Landesbediensteten an Dritte zu schaffen, um die bisher notwendigen Einzelfallregelungen entbehrlich zu machen. Das Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz 2005 ermöglicht sowohl eine dauernde als auch eine zeitlich befristete Zuweisung und verlangt keine Zustimmung der einzelnen Mitarbeiterin oder des einzelnen Mitarbeiters, wenn ihre oder seine Aufgaben auf den ausgegliederten Rechtsträger übergehen.