Oö. Rettungsgesetz-Novelle 2005

Der Oö. Landtag hat am 12. Mai 2005 ein Landesgesetz, mit dem das Oö. Rettungsgesetz 1988 geändert wird (Oö. Rettungsgesetz-Novelle 2005) Beilage 522/2005 beschlossen.

Das Oö. Rettungsgesetz 1988 verpflichtet die Gemeinden, den allgemeinen örtlichen Hilfs- und Rettungsdienst durch den Abschluss privatrechtlicher Verträge mit anerkannten Rettungsorganisationen oder durch den Betrieb eigener Hilfs- und Rettungsdienste sicherzustellen.


Zur Sicherstellung einer klaglosen Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich des Rettungswesens ist es mit der Oö. Rettungsgesetz-Novelle 2005 erforderlich, dass auch private Rettungsunternehmen bei der Durchführung von Aufgaben des Hilfs- und Rettungsdienstes an die Einhaltung bestimmter Kriterien durch Einführung einer Bewilligungspflicht gebunden werden.

Als wesentliche Punkte dieser Gesetzesnovelle sind anzuführen:

  • Bewilligungspflicht für private Rettungsunternehmen, die Aufgaben des allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienstes wahrnehmen

  • Anhörungsrecht der anerkannten Rettungsorganisationen und bestehenden Rettungsunternehmen, sowie im Fall der Bedarfsprüfung auch der betroffenen Gemeinden

  • Ausweitung der Verordnungsermächtigung zur Erlassung von Ausstattungserfordernissen auf private Rettungsunternehmen