Jagdhüterinnen- bzw. Jagdhüterprüfung / Berufsjägerinnen- bzw. Berufsjägerprüfung

Die Jagdhüterinnen- bzw. Jagdhüterprüfung / Berufsjägerinnen- bzw. Berufsjägerprüfung ist vor einer beim Amt der Oö. Landesregierung eingerichteten Prüfungskommission abzulegen.

Die Jagdhüterinnen- bzw. Jagdhüterprüfung / Berufsjägerinnen- bzw. Berufsjägerprüfung ist vor einer beim Amt der Oö. Landesregierung eingerichteten Prüfungskommission abzulegen. Die Prüfungskommission besteht aus einer oder einem rechtskundigen Bediensteten des Amtes der Landesregierung als Vorsitzender oder Vorsitzendem und aus mindestens zwei weiteren fachlich geeigneten Mitgliedern. Die Prüfungszulassung erfolgt mindestens vier Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin unter Angabe des Prüfungsorts mit Bescheid. Als Fristen für das Einlangen der Anmeldung sind der 30. September für den Herbsttermin und der 31. März für den Frühjahrstermin festgelegt. Die Prüfungen finden jedes Jahr im Mai und im November statt. 

 

Voraussetzungen

 

Zur Prüfung können nur Personen zugelassen werden, die

  • das 21. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens drei Jahren (ab Ausstellungsdatum) im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind.

Es werden Jagdkarten aus einem anderen Bundesland anerkannt, wenn für deren erstmalige Ausstellung die erfolgreiche Ablegung einer Jagdprüfung erforderlich war.

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  • der Nachweis über den mindestens dreijährigen Besitz der Jagdkarte (Fotokopie der Jagdkarte und der Einzahlungsbelege)
  • für die beantragte Berufsjägerinnen- bzw. Berufsjägerprüfung: Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Fachkurses für die Berufsjägerprüfung in Rotholz

 

Formulare

Prüfungsgebühren

  • Jagdhüterinnen- bzw. Jagdhüterprüfung 210 Euro
  • Berufsjägerinnen- bzw. Berufsjägerprüfung 230 Euro

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: