Die Jagdhüterinnen- und Jagdhüterprüfung / Berufsjägerinnen- und Berufsjägerprüfung ist vor einer beim Amt der Oö. Landesregierung eingerichteten Prüfungskommission abzulegen. Die Prüfungskommission besteht aus einer oder einem rechtskundigen Bediensteten des Amtes der Landesregierung als Vorsitzender oder Vorsitzendem und aus mindestens zwei weiteren fachlich geeigneten Mitgliedern. Die Prüfungszulassung erfolgt mindestens vier Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin unter Angabe des Prüfungsorts. Als Fristen für das Einlangen der Anmeldung sind der 30. September für den Herbsttermin und der 31. März für den Frühjahrstermin festgelegt. Die Prüfungen finden jedes Jahr im Mai und im November statt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung können nur Personen zugelassen werden, die
- das 21. Lebensjahr vollendet haben und
- in den letzten fünf Jahren drei Jahre im Besitz einer gültigen Jagdkarte waren.
Es werden Jagdkarten aus einem anderen Bundesland anerkannt, wenn für deren erstmalige Ausstellung die erfolgreiche Ablegung einer Jagdprüfung erforderlich war.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- der Nachweis über den mindestens dreijährigen Besitz der Jagdkarte in den letzten fünf Jahren (Fotokopie der Jagdkarte und der Einzahlungsbelege)
- für die beantragte Berufsjägerinnen- und Berufsjägerprüfung: Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Fachkurses für die Berufsjägerinnen- und Berufsjägerprüfung in Rotholz
Formulare
Gebühren
Prüfungsgebühren
- Jagdhüterinnen- und Jagdhüterprüfung 210 Euro
- Berufsjägerinnen- und Berufsjägerprüfung 230 Euro
Stempelgebühren
- Online-Antrag 8,60 Euro und 2,30 Euro je Beilage
- Antrag auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail 14,30 Euro und 3,90 Euro je Beilage
- Zeugnis 14,30 Euro
Verwaltungsabgaben
Zeugnis 6 Euro