Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft

Gefördert wird die Vorbereitung einer künftigen Betriebsnachfolgerin oder eines Betriebsnachfolgers durch gezielte Ausbildung im eigenen Betrieb.

Wer wird gefördert?

Landwirtschaftliche Betriebsführerinnen und Betriebsführer, die einen Angehörigen hauptberuflich in ihrem Betrieb beschäftigen.

Was wird gefördert?

Die Vorbereitung einer künftigen Betriebsnachfolgerin oder eines Betriebsnachfolgers durch gezielte Ausbildung im eigenen Betrieb.

Wie wird gefördert?

Beihilfe in Höhe von 75 Euro bzw. 150 Euro je Monat.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hauptberufliche Beschäftigung einer oder eines Angehörigen
  • Vollversicherung der bzw. des Angehörigen bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern
  • Betriebsführer oder Betriebsführerin muss die Bedingungen für eine fachliche Eignung als Ausbildner im Sinne des Oö. land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes erfüllen.
    • Studium an der Universität für Bodenkultur in Wien oder einer Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder
    • abgelegte land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung oder
    • Besuch eines Ausbilderlehrganges für Lehrberechtigte im Ausmaß von mind. 30 Stunden  oder
    • Betriebsführung seit mindestens 1. Jänner 1998
    • Ausnahme: Wenn der/die hauptberuflich beschäftigte Angehörige vor dem 1. Jänner des Bemessungsjahres das 18. Lebensjahr vollendet hat und 
      • Absolvent der Universität für Bodenkultur in Wien oder einer Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt ist oder
      • bereits eine land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung abgelegt hat oder
      •  im Bemessungsjahr eine mindestens eintägige Fortbildungsveranstaltungen des LFI aus den Themenbereichen "Gesundheit und Persönlichkeit", "EDV und Technik", "Dienstleistungen und Einkommenskombination" besuchte.
  • Höchstalter des Angehörigen: 27 Jahre

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: