Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kulturvereine mit Standort in Oberösterreich, die in den Sommermonaten für oberösterreichische Schülerinnen und Schüler oder Studierende Ferialarbeitsplätze anbieten.
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Standort des Kulturvereins in Oberösterreich.
- Für den Kulturverein muss im Rahmen des geltenden Förderprogramms der Abteilung Kultur eine Förderbasis bestehen.
- Die Ferialarbeitsplätze sind für oberösterreichische Schülerinnen/Schüler und Studierende vorgesehen.
- Die förderungsfähigen Tätigkeiten umfassen ausschließlich die Mitarbeit und Mitwirkung bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten, bei der Durchführung von Veranstaltungen und die damit verbundenen administrativen Arbeiten.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:
- Vereinsregisterauszug
Zeitraum der Förderaktion ist Juli-September. Eine Antragstellung ist ab 30. Mai und bis 30. September möglich.
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Beendigung der Ferialarbeit und Vorlage folgender Unterlagen, die bis spätestens 31. Oktober vorzulegen sind:
- An- und Abmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse
- Durchschrift des Lohn- bzw. Gehaltszettels
Für die Ferialjob-Aktion steht ein begrenztes Budget zur Verfügung. Die Förderansuchen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet.
Die Ansuchen sind durch die laut Vereinsstatuten vertretungsbefugte Person(en) zu unterzeichnen (ID-Austria bzw. Fördererklärung KGD-K/E-6).
