Ferialjob-Aktion

Die Ferialjob-Aktion wurde ins Leben gerufen, um Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden die Möglichkeit zu geben im Rahmen von Ferialarbeitsplätzen die Oö. Kulturszene und deren Tätigkeit kennenzulernen. Gleichzeitig werden Kulturveranstalterinnen und -veranstalter bei der Durchführung ihrer Veranstaltungen und Projekte unterstützt.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kulturvereine mit Standort in Oberösterreich, die in den Sommermonaten für oberösterreichische Schülerinnen und Schüler oder Studierende Ferialarbeitsplätze anbieten.

Was wird gefördert?

Pro Antragsteller können jährlich maximal zwei Ansuchen erfolgen. Ein Ansuchen umfasst einen Arbeitsplatz für den Zeitraum von einem Monat.

Wie wird gefördert?

Pro Arbeitsplatz wird ein Maximalbetrag von 700 Euro oder maximal 75 Prozent der Bruttolohnkosten pro Monat zur Verfügung gestellt. Wird das Dienstverhältnis vorzeitig beendet, so wird der aliquote Förderbetrag ausbezahlt. Wenn die gleiche Person für zwei Monate beschäftigt wird, sind zwei Ansuchen zu stellen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Standort des Kulturvereins in Oberösterreich.
  • Für den Kulturverein muss im Rahmen des geltenden Förderprogramms der Abteilung Kultur eine Förderbasis bestehen.
  • Die Ferialarbeitsplätze sind für oberösterreichische Schülerinnen/Schüler und Studierende vorgesehen.
  • Die förderungsfähigen Tätigkeiten umfassen ausschließlich die Mitarbeit und Mitwirkung bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten, bei der Durchführung von Veranstaltungen und die damit verbundenen administrativen Arbeiten.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:

  • Vereinsregisterauszug

Zeitraum der Förderaktion ist Juli-September. Eine Antragstellung ist ab 30. Mai und bis 30. September möglich.

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Beendigung der Ferialarbeit und Vorlage folgender Unterlagen, die bis spätestens 31. Oktober vorzulegen sind:

  • An- und Abmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse
  • Durchschrift des Lohn- bzw. Gehaltszettels

Für die Ferialjob-Aktion steht ein begrenztes Budget zur Verfügung. Die Förderansuchen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet.

Die Ansuchen sind durch die laut Vereinsstatuten vertretungsbefugte Person(en) zu unterzeichnen (ID-Austria bzw. Fördererklärung KGD-K/E-6).

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: