Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
Wer wird gefördert?
Allgemein finden alle Initiativen und Aktionen im Rahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit - so weit es die budgetären Mittel erlauben - finanzielle Unterstützung.
Was wird gefördert?
- Ferienlager
Alle Organisationen, die im LandesJugendbeirat vertreten sind, können sich auch heuer wieder über einen Euro pro Kind und Tag bei bis zu maximal 14-tägigen Ferienlagern in Oö. als Förderung freuen. - Heimbringerdienst (eingestellt mit 1. August 2012
Ein neues Fördersystem zur Verkehrssicherheit wird erarbeitet. - Spende für Jugend-, Schüler- und Maturazeitungen
Gegen Schaltung einer Jugendinformation erhalten Redakteurinnen und Redakteure für die Herausgabe einer Zeitung von Jugendorganisationen, einer Schüler- oder Maturazeitung eine Spende. - Laufender Aufwand von Jugendzentren und -treffs
Träger von Jugendzentren oder Jugendtreffs (z.B. Vereine, Pfarren oder Gemeinden) können eine Förderung für den laufenden Aufwand erhalten.
Die Anträge dafür sind bis spätestens Ende Februar des laufenden Jahres einzubringen.
Wie wird gefördert?
Die Höhe dieser Förderungen werden vom JugendReferat des Landes Oö. individuell so festgelegt, dass ähnlich gelagerte Ansuchen im gleichen Rahmen liegen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Beachten Sie die allgemeinen Förderrichtlinien des Landesjugendreferates.
LandesJugendReferat - Allgemeine Grundsätze der Jugendförderung (PDF-Format)
Förderungs-Details und Antragsformulare
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft
www.ooe-jugend.at