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Land Oberösterreich

Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit

Wer wird gefördert?

 

Allgemein finden alle Initiativen und Aktionen im Rahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit - so weit es die budgetären Mittel erlauben - finanzielle Unterstützung.

 

 

Was wird gefördert?

 

 

Wie wird gefördert?

 

Die Höhe dieser Förderungen werden vom JugendReferat des Landes Oö. individuell so festgelegt, dass ähnlich gelagerte Ansuchen im gleichen Rahmen liegen.

 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

Beachten Sie die allgemeinen Förderrichtlinien des Landesjugendreferates.

LandesJugendReferat - Allgemeine Grundsätze der Jugendförderung (PDF-Format)

Förderungs-Details und Antragsformulare

 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-155 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail bgd.post@ooe.gv.at

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