Förderungen für Radabstellanlagen
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Landesdienststellen
Was wird gefördert?
Radabstellanlagen bei öffentlichen Bushaltestellen
Wie wird gefördert?
Bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Aufstellen der Radabstellanlage bei einer öffentlichen Bushaltestelle.
Für die maximale Förderhöhe muss die Radabstellanlage überdacht und beleuchtet sein sowie den Kriterien für sicheres Abstellen von Fahrrädern entsprechen.
Abwicklung/Antragstellung
Information bei der Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr
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Kriterien Radabstellanlagen Haltestellen
(PDF-Format 28,55 KB)
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr

