Schulbüchereien in Pflichtschulen
Wer wird gefördert?
Oberösterreichische Schulerhalter für Volks-, Haupt- und Neue Mittelschulen sowie Polytechnische Schulen
Was wird gefördert?
- Ankauf von Medien
Wie wird gefördert?
Die Förderhöhe beträgt zwischen 30 Prozent und 50 Prozent je nach Finanzkraft der Gemeinden. Private Schulerhalter erhalten 50 Prozent der Investitionskosten.
- Volksschulen: Anerkannt wird ein Investitionsbetrag von maximal 1.000 Euro pro Schule.
- Haupt-/NMS und Polytechnische Schulen: Anerkannt wird ein Investitionsbetrag von maximal 1.500 Euro pro Schule.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Anträge dürfen ausschließlich Investitionen aus dem Schuljahr 2012/2013 enthalten.
- Volksschulen: Kein eigener Büchereiraum erforderlich; die Förderung wird auch für sogenannte Klassenbüchereien gewährt.
- Haupt-/NMS und Polytechnische Schulen: Eigener Raum für die Bücherei, Untergrenze des Buchbestandes von fünf Bänden je Schüler/in sowie Ausbildung einer Lehrkraft zum/zur Schulbibliothekar/in.
Abwicklung/Antragstellung
Pro Schule kann nur ein Antrag gestellt werden.
Der Antrag ist mittels Formular bis spätestens 5. Juli 2013 an die Direktion Bildung und Gesellschaft zu richten.
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Schulbüchereien an Volksschulen (BGD/E-48)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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Schulbüchereien an Hauptschulen, neuen Mittelschulen oder Polytechnischen Schulen (BGD/E-47)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft

