Oö. Gesundheitsfonds - Geschäftsstelle für intramurale Aufgaben
1997 wurde österreichweit das System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF-System) eingeführt.
Für die Abwicklung der Finanzierung der öffentlichen Krankenanstalten wurden in allen Bundesländern eigene Landesfonds eingerichtet. Das mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretene Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz machte es erforderlich die Geschäftsstelle des Oö. Krankenanstaltenfonds auf Oö. Gesundheitsfonds - Geschäftsstelle für intramurale Aufgaben umzubenennen.
Rechtliche Grundlage
Die Rechtsgrundlage des Oö. Gesundheitsfonds - Geschäftsstelle für intramurale Aufgaben ist dem § 1 Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz zu entnehmen, das wie folgt lautet:
"Zur Wahrnehmung der in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013 (im Folgenden "Vereinbarung") und der in diesem Landesgesetz umschriebenen Aufgaben im Bereich der Krankenanstaltenfinanzierung besteht im Land Oberösterreich ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Linz. Der Fonds trägt die Bezeichnung "Oö. Gesundheitsfonds".
Organisation
Organisatorisch ist der Oö. Gesundheitsfonds - Geschäftsstelle für intramurale Aufgaben beim Amt der Oö. Landesregierung in die Abteilung Gesundheit eingegliedert. Die Leitung obliegt dem Abteilungsleiter der Abteilung Gesundheit Direktor Hofrat Dr. Matthias Stöger. Entsprechend der Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung ist Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer zuständiger politischer Referent für den Oö. Gesundheitsfonds - Geschäftsstelle für intramurale Aufgaben.
Aufgaben
Der Oö. Gesundheitsfonds - Geschäftsstelle für intramurale Aufgaben verwaltet Mittel in der Höhe von ca. 1,6 Mrd. Euro, mit denen 18 Fondskrankenanstalten (Landes-, Ordens- und Gemeindekrankenanstalten) durch LKF-Gebührenersätze, Ambulanzgebühren und Investitionszuschüsse finanziert werden. Die Mittel werden von Bund, Land, Gemeinden und der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt und mittels der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung den Fondskrankenanstalten zugerechnet.
Berichte, Richtlinien, Regionaler Strukturplan Gesundheit Oö.
Hier finden Sie die Geschäftsberichte, Richtlinien über die Genehmigung von Bauten, von medizinisch-technischen Geräten, die LKF Gebührenersätze, Ambulanzgebührenersätze sowie Informationen über den Regionalen Strukturplan Gesundheit Oö.Weiterführende Informationen
Links zu den Homepages der Fondskrankenanstalten, den Gesundheitsfonds in den anderen Bundesländern und sonstigen EinrichtungenFormulare
Hier finden Sie Formulare aus dem Gesundheitsbereich, für Menschen mit Beeinträchtigungen und für Krankenanstalten.
Gesamtkoordination des intramuralen und extramuralen Bereichs
Gemäß § 5 Abs. 2 Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz wurde eine Geschäftsführung, die sich aus einem Geschäftsführer und je einer Vertreterin und eines Vetreters des intramuralen und extramuralen Bereichs zusammensetzt, für die Besorgung der laufenden Geschäfte gemäß § 2 Abs. 1 Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz eingerichtet.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Gesundheit

