Sozialberatungsstellen
Das oberösterreichische Sozialhilfegesetz 1998 regelt die Errichtung von dezentralen Sozialberatungsstellen in unserem Bundesland, welche von der Abteilung Soziales des Landes Oberösterreich und vom Sozialhilfeverband ihres Bezirkes finanziert werden.
Dies sind dezentrale Stellen, die kostenlose, individuelle, neutrale und vertrauliche Informations- und Orientierungshilfe bei sozialen Problemstellungen anbieten.
Die Sozialberatungsstellen geben einen Überblick über regionale und überregionale Hilfseinrichtungen. Informationen gibt es zu Themen wie
- Hauskrankenpflege,
- mobile Betreuung und Hilfe,
- psychologische Beratung,
- Alten- und Pflegeheime,
- Ehe- und Familienberatung,
- Rechtsberatung,
- Betreubares Wohnen,
- Schuldnerberatung,
- Familienhilfe,
- Frauenberatung,
- Einrichtungen der Sozial- und Behindertenhilfe usw.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeiten gemeinsam mit ihren Klientinnen und Klienten persönliche Lösungsansätze und vermitteln sie auf Wunsch an die zuständigen Stellen und Institutionen.
Sozialberatungsstellen in ganz Oberösterreich
Informationen zu den einzelnen Sozialberatungsstellen in ganz Oberösterreich, welche nach Bezirken gereiht sind, finden Sie hier.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales

