DCSIMG
Land Oberösterreich

Landesgesetzblatt für Oberösterreich

Das Oö. Kundmachungsgesetz legt fest, dass im Landesgesetzblatt für Oberösterreich kundzumachen sind bzw. kundgemacht werden können:

 

Landesgesetzblatt - online

Im Sinn einer erleichterten und zeitgemäßen Zugänglichkeit des Landesgesetzblatts für Oberösterreich ist dieses online abrufbar. Über neue Kundmachungen können Sie sich durch den LGBl-Newsletter informieren lassen.

 

Die online abrufbaren Dokumente dienen lediglich der Information, sind also nicht authentisch. Es sind ausschließlich die in den offiziellen Publikationsorganen kundgemachten Rechtsvorschriften rechtsverbindlich.

Landesgesetzblatt - authentische Ausgaben
Die authentischen Ausgaben des Landesgesetzblatts für Oberösterreich in gedruckter Form können Sie gegen Kostenersatz bestellen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf folgender Seite:

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-111 71
Fax (+43 732) 77 20-21 17 13
E-Mail verfd.post@ooe.gv.at

+

Weitere Angebote: