Landesgesetzblatt für Oberösterreich
Das Oö. Kundmachungsgesetz legt fest, dass im Landesgesetzblatt für Oberösterreich kundzumachen sind bzw. kundgemacht werden können:
- Gesetzesbeschlüsse des Oö. Landtags
- Verordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmanns
- Vereinbarungen des Landes Oberösterreich mit dem Bund oder mit anderen Ländern
- sonstige Kundmachungen der Landesregierung und des Landeshauptmanns
Landesgesetzblatt - online
Im Sinn einer erleichterten und zeitgemäßen Zugänglichkeit des Landesgesetzblatts für Oberösterreich ist dieses online abrufbar. Über neue Kundmachungen können Sie sich durch den LGBl-Newsletter informieren lassen.
- Aktuelle Landesgesetzblätter der letzten drei Monate
- Landesgesetzblätter ab 1947
-
Historische Landesgesetzblätter ab 1849
(Österreichische Nationalbibliothek) -
An- und Abmeldung LGBl-Newsletter
Die online abrufbaren Dokumente dienen lediglich der Information, sind also nicht authentisch. Es sind ausschließlich die in den offiziellen Publikationsorganen kundgemachten Rechtsvorschriften rechtsverbindlich.
Landesgesetzblatt - authentische Ausgaben
Die authentischen Ausgaben des Landesgesetzblatts für Oberösterreich in gedruckter Form können Sie gegen Kostenersatz bestellen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf folgender Seite:
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst
Landesgesetzblätter