Genehmigungsfreie Räder

 

Grundsätzlich sind Änderungen von Rädern / Reifen genehmigungspflichtig. Die Genehmigung kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen entfallen:

Wenn die Räder (Felge) nach der ECE-Regelung 124 genehmigt und ein passendes Gutachten (muss nach der ECE-Regelung 124 abgenommen werden) mitgeführt wird. Bei Räder, welche nach der ECE-Regelung 124 genehmigt wurden handelt es sich ausschließlich um Rad/Reifenkombinationen in derselben Dimension, welche im Genehmigungsdokument bereits angegeben sind.

 

 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: