Oö. Hilfsmittelpool

Mit der Einrichtung eines Hilfsmittelpools erleichtert das Land Oberösterreich die Integration von behinderten Kindern in allgemein bildenden Pflichtschulen, Kindergärten und Horten.

Wer wird gefördert?

Oö. Schul-, Kindergarten- und Horterhalter

Was wird gefördert?

Speziell für die Integration notwendige Hilfsmittel, die ausschließlich für den Gebrauch in der Bildungseinrichtung bestimmt sind, ab einem Anschaffungswert von rund 700 Euro, können kostengünstig ausgeborgt werden. Nicht mehr benötigte Hilfsmittel können zurückgegeben werden. Ein Ankauf der meist teuren Hilfsmittel entfällt somit.

Wie wird gefördert?

Der Hilfsmittelpool wird zur Gänze vom Land Oberösterreich getragen. Die Antragsteller verpflichten sich lediglich einen jährlichen Nutzungsbeitrag in Höhe von max. 15 Prozent der Anschaffungskosten zu entrichten.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag ist mittels Formular an den Hilfsmittelpool, Kapuzinerstraße 40a, 4020 Linz zu richten.

Details dazu sowie das entsprechende Formular finden Sie unter:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: