Sozialberatungsstellen in Oberösterreich

Kostenlose, individuelle, neutrale und vertrauliche Informations- und Orientierungshilfe im Umfeld Gesellschaft und Soziales

Die Sozialberatungsstellen in jedem Bezirk unseres Bundeslandes sind durch das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 geregelt und werden von der Abteilung Soziales des Amtes der Oö. Landesregierung und vom Sozialhilfeverband Ihres Bezirkes bzw. Ihrer Statutarstadt finanziert.

Der Service dieser dezentralen Stellen ist kostenlos, individuell, neutral und vertraulich.

Da es für den einzelnen Menschen immer schwieriger wird, bei Bedarf von Informationen oder sozialer Unterstützung den Überblick über das umfangreiche Angebot zu wahren, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Kontakt- und Ansprechpartner zur Verfügung.

Informationen gibt es zu Themen wie

  • Informationen über alle regionalen und überregionalen Hilfsangebote
  • Rat und Hilfe in schwierigen Lebenssituationen und sozialen Notlagen
  • Hilfestellung bei finanziellen Problemen
  • Hilfe bei drohender Wohnungslosigkeit
  • Vermittlung bei Alkohol-, Drogen-, Ehe- und Familienproblemen
  • Unterstützung in Konfliktsituationen (zB. Gewaltbedrohung in der Familie)
  • Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten (zB. Pflegegeldantrag, Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Befreiungsanträge)
  • Weiterleitung an andere Hilfsorganisationen und soziale Einrichtungen
  • Informationen über Leistungen bzw. Vermittlung für alle Bürgerinnen und Bürger, zB.
    • Alten- und Pflegeheime
    • Alternative Wohnformen
    • Mobile Dienste (Hauskrankenpflege, Fach-Sozialbetreuung Altenarbeit, Heimhilfe)
    • Heim- und Haushaltsservice
    • Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern)
    • Kurzzeitpflege
    • 24-Stunden-Betreuung
    • Mobile Hospiz und Palliative Care
    • Unterstützung für pflegende Angehörige
    • Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz und deren Angehörige
    • Familienhilfe...

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeiten gemeinsam mit Ihnen persönliche Lösungsansätze und vermitteln sie auf Wunsch an die zuständigen Stellen und Institutionen.

 

Weiterführende Informationen

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