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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Schulbüchereien in Pflichtschulen


Wer wird gefördert?

 

Oberösterreichische Schulerhalter für Volks-, Haupt- und Neue Mittelschulen sowie Polytechnische Schulen

 

 

Was wird gefördert?

 

  • Ankauf von Medien 

 

Wie wird gefördert?

 

Die Förderhöhe beträgt zwischen 30 Prozent und 50 Prozent je nach Finanzkraft der Gemeinden. Private Schulerhalter erhalten 50 Prozent der Investitionskosten.

  • Volksschulen: Anerkannt wird ein Investitionsbetrag von maximal 1.000 Euro pro Schule.
  • Haupt-/NMS und Polytechnische Schulen: Anerkannt wird ein Investitionsbetrag von maximal 1.500 Euro pro Schule.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

Die Anträge dürfen ausschließlich Investitionen aus dem Schuljahr 2012/2013 enthalten.

  • Volksschulen: Kein eigener Büchereiraum erforderlich; die Förderung wird auch für sogenannte Klassenbüchereien gewährt.
  • Haupt-/NMS und Polytechnische Schulen: Eigener Raum für die Bücherei, Untergrenze des Buchbestandes von fünf Bänden je Schüler/in sowie Ausbildung einer Lehrkraft zum/zur Schulbibliothekar/in.

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Pro Schule kann nur ein Antrag gestellt werden.

 

Der Antrag ist mittels Formular bis spätestens 5. Juli 2013 an die Direktion Bildung und Gesellschaft zu richten.

 

 

Formulare und Richtlinien

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-155 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail bgd.post@ooe.gv.at