Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigen Einkommen ein leistbares Wohnen ermöglichen.

Die Wohnbeihilfe (gemäß § 23-25 Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993) ist keine Leistung der Sozialhilfe, sondern ein direkter Zuschuss aus Mitteln der Wohnbauförderung und dient der Minderung des Wohnungsaufwandes. Mit der Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, Studierenden und Lehrlingen, Alleinverdienerinnen und Alleinverdienern sowie Pensionistinnen und Pensionisten ein leistbares Wohnen ermöglicht werden.

Damit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Ansuchen möglichst rasch bearbeiten können, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Nutzen Sie die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Ansuchen und Unterlagen per E-Mail an wo.post@ooe.gv.at (Anhänge bevorzugt im PDF-Format).

  • Nur Ansuchen mit allen erforderlichen und vollständigen Unterlagen können sofort erledigt werden

  • Bitte prüfen Sie anhand der nachstehenden Informationen vorab selbst, ob Förderfähigkeit vorliegt. Die Bearbeitung von aussichtslosen Anträgen verzögert die Bewilligung von Wohnbeihilfe für Menschen, die tatsächlich dringend darauf angewiesen sind

  • Beachten Sie die Einkommensgrenzen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: