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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Institutionen der Erwachsenenbildung


Wer wird gefördert?

 

Gemeinnützige Bildungsinstitutionen (wie zum Beispiel Bildungshäuser, Bildungszentren, Bildungswerke, regionale Bildungsvereine), die gesetzlich anerkannt und - österreichweit gesehen - in der Konferenz für Erwachsenenbildung Österreichs vertreten sind.

 

 

Was wird gefördert?

 

Erwachsenenbildungsinstitutionen - Investitionen zur Durchführung des Bildungsprogrammes.

 

 

 

Wie wird gefördert?

 

Nicht rückzahlbare Landesbeiträge.

 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

 

Erwachsenenbildungsinstitutionen - Vorliegen eines Jahresarbeitsprogrammes, Kostenvoranschlages und Finanzierungsplanes.

 

 

 

Abwicklung/Antragstellung

 

Um die Förderung zu beantragen, schicken Sie ein formloses Ansuchen an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-155 01
Fax (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail bgd.post@ooe.gv.at