Entwicklungshilfe für das Ausland
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit einem deutlichen Bezug zum Bundesland Oberösterreich können Entwicklungshilfemittel beantragen.
Unterstützt werden oö. Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer, Einzelpersonen, private Initiativen oder Aktionen, die von oö. Pfarren, Vereinen und anderen Organisationen getragen werden.
Was wird gefördert?
Einzelne Projekte in Ländern der Dritten Welt wie Brasilien, Costa Rica, Guatemala, Nicaragua, Ruanda, Südafrika, Afghanistan, Pakistan und Indien.
Unterstützt werden:
- Entwicklungsprogramme, die den Aufbau einer sozialen, landwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Infrastruktur vorsehen.
Die Gewährung eines finanziellen Beitrags erfolgt zu den Kosten von
- Entwicklungshilfeprojekten,
- für Hilfsmaßnahmen vor Ort,
- zu den Einsatzkosten oberösterreichischer Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer,
- zur Unterstützung von Vereinen für Entwicklungszusammenarbeit in Oberösterreich sowie
- für Fair-Trade-Initiativen.
Neben den Projekten werden auch freiwillige Auslandseinsätze von jungen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern in der Entwicklungshilfe unterstützt.
Das Land Oberösterreich unterstützt auch Schülerinitiativen und stellt im Rahmen der Aktion "Fair Play" Landesmittel dafür bereit.
Um die Hebelwirkung zu steigern, werden jene Gelder, die Schülerinnen und Schüler aus eigener Initiative für konkrete Projekte erarbeiten, bis zu 2.000 Euro verdoppelt.
Wie wird gefördert?
Entwicklungshilfemittel werden sowohl für neue Projekte als auch für bereits laufende Entwicklungsprogramme zu deren Weiterführung zur Verfügung gestellt.
Durch Unterstützung von nachhaltigen Projekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sollen die Lebensverhältnisse in ausgewählten Regionen der Dritten Welt spürbar verbessert und ein Bewusstsein der oberösterreichischen Bevölkerung für dieses Anliegen geschaffen werden.
Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich zwischen 20 Prozent und 30 Prozent der anrechenbaren Kosten. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann der Fördersatz auch bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.
Ziele der Entwicklungshilfe des Landes Oberösterreich sind
- die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungshilfeländern,
- die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
- sowie die Gestaltung lebenswerter Rahmenbedingungen in der Dritten Welt, insbesondere die Trinkwasserversorgung, die Grundschulausbildung, die Verbesserung der Gesundheit der Mütter sowie die Berücksichtigung der Millenniums-Entwicklungsziele.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Ein deutlicher Bezug zum Bundesland Oberösterreich muss gegeben sein.
- Das Entwicklungshilfeprojekt soll "Hilfe zur Selbsthilfe" leisten.
- Die Finanzierung des Projektes muss gesichert sein.
Abwicklung/Antragstellung
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Förderungsabwicklungsstelle ist das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Referat Entwicklungszusammenarbeit.
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Für die Gewährung einer Beihilfe ist eine schriftliche Antragsstellung mittels Formular erforderlich.
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Bei neuerlicher Antragsstellung muss die widmungsgemäße Verwendung etwaiger früher gewährter Landesbeihilfen nachgewiesen sein.
Formular:
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Projekte der Entwicklungszusammenarbeit (LWLD-LFW/E-2)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln



