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Wäsche auf einer Leine in einem Garten (Foto: Franz Linschinger / Land OÖ)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Sondertransporte


Überbreiter Schwertransport auf der Autobahn (Foto: Abteilung Verkehr)

Im Kraftfahrgesetz 1967 i.d.g.F. sind die für das Befahren von öffentlichen Straßen in Österreich erlaubten maximalen Abmessungen (Länge, Breite, Höhe) und Gewichte von Fahrzeugen festgelegt. Entspricht Ihr Fahrzeug (mit oder ohne Ladung) nicht diesen Grenzwerten, so kann unter bestimmten Voraussetzungen um eine Ausnahmebewilligung angesucht werden.

Hiefür wurde bundesweit eine E-Government-Anwendung geschaffen. Damit können und sollen die Ansuchen auf elektronischem Weg gestellt werden.

 

 

Nähere Details zu diesen Sonderbewilligungen und Informationen zur E-Government-Anwendung "SOTRA" erfahren Sie unter:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-125 16
Fax (+43 732) 77 20-21 29 33
E-Mail sondertransporte.verk.post@ooe.gv.at