Digitaler Flächenwidmungsplan
Mit der Novelle der Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne im Jahr 2008 wurde auch eine dem Stand der Technik entsprechende Schnittstelle für digitale Flächenwidmungspläne verordnet. Die Gemeinden wurden verpflichtet, künftig neben den Papierplänen auch die dazugehörigen digitalen Datensätze zu liefern. Diese Lieferverpflichtung umfasst sowohl den Flächenwidmungsplan für die gesamte Gemeinde als auch jede Einzeländerung.
Um den Gemeinden aber vor allem auch den Ortsplanern entsprechend Zeit für allfällig notwendige Anpassungen zu geben, wurde eine 3-jährige Übergangsfrist vorgesehen, die mit 1. Mai 2011 endet. Sollte im Rahmen der Übergangsfrist kein aktueller Flächenwidmungsplan für die gesamte Gemeinde in digitaler Form übergeben worden sein, so hat dies spätestens mit der ersten Einzeländerung nach Ablauf der Frist zu erfolgen.
Die bisher von den Gemeinden gelieferten Flächenwidmungspläne können unter folgendem Link abgerufen werden: