Begleitperson im Krankenhaus

Durch das Inkrafttreten der Oö. Begleitpersonen-Pflegegebührenverordnung vom 26. Mai 1997 bietet das Land Oberösterreich seinen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Kinder während eines Krankenhaus-Aufenthaltes zu begleiten.

Wer wird gefördert?

Eltern oder sonstige Personen, die ein Kind bei einem nötigen Krankenhausaufenthalt begleiten, und zwar unabhängig vom Alter des Kindes.

Wie wird gefördert?

Die Begleitperson braucht für die Unterbringung und Verpflegung in der Krankenanstalt (egal ob in der allgemeinen Gebührenklasse oder in der Sonderklasse) nur einen Selbstbehalt von 5,10 Euro pro Aufenthaltstag bezahlen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Aufnahme in einer öffentlichen Krankenanstalt in Oberösterreich,
  • nur in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen mit Zustimmung des ärztlichen Leiters der Krankenanstalt, wenn die Unterbringung der Begleitperson in der Krankenanstalt möglich ist.

Hinweis/Ausnahme:

Kann ein Säugling nur gemeinsam mit der nicht anstaltsbedürftigen Mutter oder einer anderen Begleitperson oder eine anstaltsbedürftige Mutter nur gemeinsam mit ihrem Säugling aufgenommen werden, so sind beide gemeinsam in der Krankenanstalt aufzunehmen. In diesem Fall entfällt auch die Verrechnung eines Selbstbehaltes für die Begleitperson.  

Abwicklung:

Die Krankenanstalt verrechnet die entstandenen Kosten direkt mit dem Land Oberösterreich. Die Begleitperson erhält von der Krankenanstalt lediglich eine Rechnung über den Selbstbehalt von 5,10 Euro je Aufenthaltstag.
 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: