Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at • www.bh-rohrbach.gv.at

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Forstliche Förderung 2014 - 2020 - Tipps zur Aufforstung

Sinnvolle Maßnahmen im eigenen Wald können gefördert werden. Informieren Sie sich über die Änderungen zur forstlichen Förderung und finden Sie nützliche Tipps, um die Aufforstung zu planen und die passenden Pflanzen im Forstgarten reservieren zu lassen.

Wald-Aufforstung

Quelle: Koeppl Sebastian

Aufforstung planen – das Gebot der Stunde:
Wenn Sie im kommenden Frühjahr junge Bäume in Ihrem Wald pflanzen wollen, sollten Sie sich schon jetzt mit dem zuständigen Bezirksförster oder dem Forstberater der Bezirksbauernkammer in Verbindung setzen. Er berät Sie gerne hinsichtlich Baumartenwahl, Pflanzabstände, Pflanzenbedarf und der notwendigen Vorbestellung. Bedenken Sie, dass damit der Grundstein für den Wald im Jahr 2100 (in 90 Jahren) gelegt wird.
Bedingt durch den Klimawandel bedeuten fichtenreiche Waldbestände in weiten Teilen unseres Bezirkes ein hohes Risiko. Mischwäldern gehört die Zukunft. Die geeignete Herkunft der Samen von Forstpflanzen ist für die künftigen Bestände von entscheidender Bedeutung. Diese werden nur von ausgewählten und vom Bundesforstungszentrum für Wald "anerkannten" Beständen geerntet.

Auf der Homepage des Bundesamtes für Waldforschung (www.herkunftsberatung.at) finden Sie Näheres und für Ihren Wald passende Auskünfte.

Waldaeste

Quelle: Fartacek Rupert

Forstliche Förderung 2014 - 2020:
Jeder Förderungsantrag ist vor der Durchführung zu beantragen. Anträge mit einer Fördersumme bis 1000 Euro können in einem vereinfachten Verfahren abgewickelt werden. EU-kofinanzierte Förderungen müssen vorab bei der Bewilligungsstelle genehmigt werden.
Stellen Sie bitte rechtzeitig - mindestens drei Wochen vor der geplanten Durchführung - den Förderantrag beim Forstberater der Bezirksbauernkammer oder beim zuständigen Bezirksförster.


Näheres und aktuelle Änderungen finden Sie bei den weiterführenden Informationen unter Forstliche Förderung 2010 - Allgemeine Bestimmungen.

 

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach • Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
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