Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnbergerstraße 11 • 4320 Perg
Telefon (+43 7262) 551-0 • Fax (+43 7262) 551-267 399
E-Mail bh-pe.post@ooe.gv.at • www.bh-perg.gv.at

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Fragen und Antworten zur Risikobewertung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur verpflichtenden Risikoerhebung nach § 365n1 Gewerbeordnung 1994

  1. Wo finde ich den Risikoerhebungsbogen und die Negativerklärung?
    Unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/523057.htm.
     
  2. Ist es möglich, die Frist zur Abgabe der Risikoeinschätzung zu verlängern?
    Selbstverständlich – bitte schreiben Sie uns eine Mail an GWTF.BH-PE.Post@ooe.gv.at
     
  3. Wo finde ich die GISA-Zahl?
    Für die Durchführung der Risikoeinschätzung benötigen Sie Ihre GISA-Zahl (Gewerberegister). Sie können diese unter www.gisa.gv.at/abfrage abfragen. 
     
  4. Ist die Durchführung der Risikobewertung verpflichtend?“
    Sie sind gem. § 365n1 GewO verpflichtet, das Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Ihr Gewerbe im Rahmen einer Risikoeinschätzung (in Form eines Risikoerhebungsbogens oder einer Negativerklärung) zu bewerten. Bei Nichtdurchführung drohen Verwaltungsstrafen.
     
  5. Was muss ich tun, wenn mein Gewerbe stillgelegt ist oder ruhend gemeldet ist?
    In diesem Fall ist die Risikoeinschätzung (in Form eines Risikoerhebungsbogen bzw. einer Negativerklärung) nicht verpflichtend, Ihrerseits sind keine weiteren Schritte notwendig.
    Bei Wiederaufnahme des Gewerbes ist die Risikoeinschätzung in Form eines Risikoerhebungsbogens oder einer Negativerklärung an die Behörde zu übermitteln.
     
  6. Wieso habe ich ein Schreiben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhalten?
    Alle Gewerbetreibenden in Oberösterreich mit aufrechtem Gewerbe, die gemäß Gewerbeordnung unter die Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fallen, werden kontaktiert.
     
  7. Warum erhalte ich ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Perg?
    Alle behördlichen Zuständigkeiten im Bereich Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung liegen in Oberösterreich bei der Bezirkshauptmannschaft Perg.
     
  8. Wann muss ich eine Negativerklärung abgeben?
    Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben, jedoch keine der Tätigkeiten ausführen, die den Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung unterliegen, bitten wir Sie, eine Negativerklärung abzugeben. Ob die Tätigkeiten ausgeführt werden, ist nicht von der Behörde, sondern vom Gewerbetreibenden zu beantworten.
     
  9. Muss ich mich bei „goAML“ anmelden?
    Die Registrierung bei „goAML“ ist verpflichtend bei Abgabe einer Risikoerklärung, bei Abgabe einer Negativerklärung ist die Registrierung in “goAML” nicht verpflichtend.

    Nähere Infos zu „goAML“ finden Sie unter https://bundeskriminalamt.at/308/files/leitfaden/Leitfaden_Melde_und_Sorgfaltspflichten_im_Gewerbesektor_20240205_nBF.pdf
     
  10. Muss ich die Risikoeinschätzung auch durchführen, wenn ich ein Kleingewerbe angemeldet habe?
    Ja, die Risikoeinschätzung muss bei einem aufrechten Kleingewerbe in Form eines Risikoerhebungsbogens oder einer Negativerklärung erfolgen.
     
  11. Wohin kann ich mich bei Problemen mit der Registrierung in „goAML“ wenden?
    Bei Fragen zu „goAML“ steht Ihnen das Service-Team „goAML-Support“ unter +43 664 8833 2115 zur Verfügung.

 

Bei fachlichen Fragen zum Ausfüllen des Risikoerhebungsbogens bzw. der Negativerklärung kontaktieren Sie bitte die Wirtschaftskammer.

Weitere Infos zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung finden Sie unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/213877.htm.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, bitte eine E-Mail an GWTF.BH-PE.Post@ooe.gv.at schicken.

Telefonisch sind wir nach Möglichkeit unter +43 7262 551-67426 für Sie erreichbar. Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund vieler Anfragen zu Wartezeiten kommen kann. Eine Anfrage über Mail versuchen wir so rasch als möglich zu beantworten.

 

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